Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.