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Nachrichten


Osnabrück/Berlin. Im ersten Halbjahr wurden bundesweit dreimal so viele Aufmärsche der extremen Rechten gezählt wie im Vorjahreszeitraum. Die von der Nazi-Szene veranstalteten Proteste stiegen von 35 auf 110 Veranstaltungen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, über die am heutigen Mittwoch (16. August) die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Ebenfalls am heutigen Mittwoch wurde bekannt, dass es jetzt eine neue Regelung zur schnellen Entlassung von Extremisten bei der Bundeswehr geben wird.

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Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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Berlin. Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch (19. April) einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung vorgelegt, der unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglichen soll. Ziel ist – so die Begründung – durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung zu stärken. Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius hat sich zu dem Thema geäußert …

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Berlin. Das Durchschnittsalter von Berufssoldaten der Bundeswehr bei Eintritt in den Ruhestand ist von 2019 bis 2021 angestiegen: von 56,86 auf 57,49 Jahre. Dies geht aus dem „Zweiten Bericht über den Umsetzungsstand der Anhebung der Altersgrenzen nach Paragraf 45 Absatz 4 des Soldatengesetzes“ der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4650) hervor.

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Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

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