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Nachrichten


Koblenz/Karlsruhe/Berlin. Am heutigen Mittwoch (9. August) ist ein Bundeswehrangehöriger wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für Russland festgenommen worden. Der Beschuldigte ist Anfang 50 und Offizier im Range eines Hauptmanns. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich am Mittwochnachmittag in einer Presseerklärung zu dem Fall geäußert und Details genannt.

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Berlin/Karlsruhe. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) steht im dringenden Verdacht, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Mann am gestrigen Mittwoch (21. Dezember) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.

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Berlin/Osnabrück. In Deutschland sind momentan 475 Rechtsextremisten auf freiem Fuß, obwohl per Haftbefehl nach ihnen gesucht wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vorliegt. Da es häufig um mehrere Delikte geht, sind laut Bundesregierung insgesamt 627 Haftbefehle offen. Die Zahl sei deshalb brisant, so die NOZ, weil zumindest bei einigen Gesuchten terroristische Untergrundaktivitäten vermutet werden – wie etwa bei der rechtsextremen Gruppe des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), die zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet hatte.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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