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Nachrichten


Berlin. Martin Jäger gilt als erfahrener Krisendiplomat, war Botschafter in Afghanistan, im Irak und in der Ukraine. Nun soll er neuer Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden. Dies hat das Bundeskabinett entschieden. Wann Jäger, der momentan noch Botschafter in Kiew ist, sein neues Amt genau antritt, ist noch offen. Über den Wechsel an der Spitze des deutschen Auslandsnachrichtendienstes berichtete zuerst SPIEGEL-Chefreporter Matthias Gebauer. Die Spitzenpersonalie soll Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich entschieden haben; da der BND dem Kanzleramt direkt untersteht, ist die Auswahl der Leitung des Dienstes Chefsache.

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Berlin. Deutschland sollte nicht nur bei der Verteidigung stärker auf eigenen Beinen stehen – auch bei der Arbeit der Geheimdienste. Das fordert der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Konstantin von Notz, im ARD-Interview. „Wir müssen in Deutschland mehr Eigenverantwortung entwickeln“, so der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen in der Sendung „Interview der Woche“. Das Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten führte ARD-Korrespondent Oliver Neuroth.

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Koblenz/Karlsruhe/Düsseldorf/Köln/Berlin. Weil er einem ausländischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann, ein Bundeswehroffizier im Range eines Hauptmanns, auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

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Koblenz/Karlsruhe/Berlin. Am heutigen Mittwoch (9. August) ist ein Bundeswehrangehöriger wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für Russland festgenommen worden. Der Beschuldigte ist Anfang 50 und Offizier im Range eines Hauptmanns. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich am Mittwochnachmittag in einer Presseerklärung zu dem Fall geäußert und Details genannt.

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Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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