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Nachrichten


Berlin/Kahramanmaras (Türkei). 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 989 Tage lang seit Herstellen der Einsatzbereitschaft am 28. Januar 2013 – der deutsche Schutzschild für die türkische Stadt Kahramanmaras im Rahmen der NATO-Mission „Active Fence Turkey“ war perfekt. Fast drei Jahre lang sorgten hier an der Grenze zum Bürgerkriegsland Syrien die Flugabwehrraketensysteme der Bundeswehr für Sicherheit. Zu 99,89 Prozent – so die Angabe des Einsatzführungskommandos – hatte sich das Waffensystem Patriot dabei im aktiven Status befunden. Am gestrigen Donnerstag (15. Oktober) endete nun der operative Beitrag Deutschlands zur „Active Fence“-Mission. Auch die USA ziehen ihre Patriot-Spezialisten ab. Nur noch spanische Raketen verbleiben vorerst in der Türkei.

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Berlin/Kahramanmaras (Türkei). Bundeswehrsoldaten werden weiter zum Schutz des NATO-Partners Türkei vor Angriffen aus Syrien eingesetzt. Das Parlament stimmte am 29. Januar dem Verbleib der beiden deutschen Patriot-Flugabwehrraketenstaffeln an der türkisch-syrischen Grenze mit großer Mehrheit zu. Das Mandat „Active Fence“ ist nun bis zum 31. Januar 2015 befristet und gilt für insgesamt 400 deutsche Soldaten. Derzeit (Stand 12. Februar 2014) sind 281 Angehörige der Bundeswehr im Türkei-Einsatz.

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Berlin. Die Bundeswehr hat jetzt einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge die Beteiligung an der NATO-geführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer vorläufig eingestellt. Das Bundestagsmandat für OAE endete am 31. Dezember 2013. Das Kabinett will in einer der ersten Sitzungen 2014 über eine Fortsetzung in veränderter Form beraten. Die Operation war ursprünglich als gemeinsame Reaktion der NATO auf die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA initiiert worden. Grundlage waren Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und Artikel 5 des Nordatlantikvertrages.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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