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Nachrichten


Koblenz/Karlsruhe/Düsseldorf/Köln/Berlin. Weil er einem ausländischen Geheimdienst Informationen geliefert haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen deutschen Berufssoldaten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann, ein Bundeswehroffizier im Range eines Hauptmanns, auch vor, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll jetzt entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

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Karlsruhe/Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am 16. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen ehemaligen Reserveoffizier der Bundeswehr erhoben. Er soll bis März 2020 für einen russischen Geheimdienst spioniert haben. Der Angeklagte, dessen Name mit „Ralph G.“ angegeben wird, gehörte laut Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof „mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft“ an. In dieser Funktion habe Ralph G. den Kreml-Dienst über etliche Jahre hinweg mit Informationen versorgt. Dabei sei es unter anderem um die Gaspipeline „Nord Stream 2“ gegangen, so die Bundesanwaltschaft. Der Mann sitzt derzeit nicht in Untersuchungshaft.

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Frankfurt am Main/Berlin. Der gestrige Donnerstag (20. Mai) war für die Bundeswehr kein gewöhnlicher Tag – schier allgegenwärtig schien das Thema „Rechtsextreme in den eigenen Reihen“. Am Vormittag hat in Frankfurt am Main im Saal 165 C des Oberlandesgerichts vor dem 5. Strafsenat, dem Staatsschutzsenat, die Hauptverhandlung gegen den 32-jährigen Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. begonnen. Ihm wird unter anderem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last gelegt. Die oberste Anklagebehörde will auch beweisen, dass der aus Offenbach stammende Offizier ein – so formuliert es der Journalist Martin Steinhagen in seinem Beitrag für DIE ZEIT – „bestens vernetzter rechtsextremer Täter“ ist. Am Nachmittag dann hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ beschlossen. Die Wehrbeauftragte Eva Högl äußerte sich danach zur Reform der Sicherheitsüberprüfung und zum Dauerbrenner „Rechtsextremismus“. Über die „Verdachtsfälle im Bereich des Rechtsextremismus in den Streitkräften“ hat das Verteidigungsministerium erst vor Kurzem aktuelle Zahlen für das Jahr 2020 vorgelegt.

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Berlin/Stuttgart. Im Februar 2020 zerschlugen deutsche Sicherheitsbehörden ein rechtsextremistisches Terrornetz. Den Ermittlungen zufolge hatte eine „Gruppe S.“ Anschläge sowie Attentate geplant und beabsichtigt, in Deutschland eine Bürgerkriegssituation zu schaffen. Am 4. November 2020 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen elf mutmaßliche Mitglieder dieser rechtsterroristischen Vereinigung und einen mutmaßlichen Unterstützer. Die Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren findet nun ab dem 13. April vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, statt. Über den Fall berichtete das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ am gestrigen Dienstag (6. April).

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Koblenz/Daun. Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am gestrigen Montag (23. März) verurteilte der 2. Strafsenat – auch bekannt als Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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