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Nachrichten


Halle/Berlin/Möckern-Dörnitz-Altengrabow. Verdächtige Drohnenflüge über verschiedenen Standorten der Bundeswehr legen den Verdacht der Militärspionage nahe: Jetzt untersuchen Sicherheitsbehörden auch ungeklärte Zwischenfälle in Sachsen-Anhalt am Truppenübungsplatz Altengrabow (Jerichower Land). Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (MZ) in ihrer Freitagsausgabe (16. Juni). „In Altengrabow wurden in diesem Jahr eine mittlere einstellige Zahl an Vorfällen gemeldet“, bestätigte ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr der MZ. Ein Großteil der Drohnensichtungen sei nachts erfolgt.

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Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Über Aktivitäten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in „digitalen Medien und sozialen Plattformen“ erkundigte sich die AfD-Bundestagsfraktion vor Kurzem bei der Bundesregierung. Die Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten bezogen sich bei ihrer Kleinen Anfrage dabei auf Hinweise des SPIEGEL-Journalisten Ronen Steinke, der über die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste im Internet und in den sozialen Medien zur Informationsbeschaffung berichtet hatte. Die Fragesteller wollten wissen, inwieweit sich inzwischen auch der MAD auf „digitales Ausspähen“ spezialisiert habe.

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Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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