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Nachrichten


Berlin. Die Sicherheitsbehörden in den USA und in Deutschland haben im Februar dieses Jahres ein globales Spionagenetz des russischen Militärgeheimdienstes GRU (Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije/Hauptverwaltung für Aufklärung) ausgeschaltet. Teil des Netzwerkes war und ist eine Hackergruppe mit der Bezeichnung „APT28“ (ATP = Advanced Persistent Threat), auch bekannt als „Fancy Bear“. Die „ATP28“-Hacker sind mindestens seit 2004 weltweit aktiv. Das Bundesinnenministerium zählt sie zu den bösartigsten Cyber-Akteuren weltweit. Ausgespäht oder infiltriert wurden (beziehungsweise werden) nach wie vor Regierungen, das Militär, Behörden und Konzerne – auch in Deutschland. Im Februar zeigte die ARD dazu die Dokumentation „Putins Bären – die gefährlichsten Hacker der Welt“, auf die wir in unserem Beitrag noch näher eingehen wollen. Im Mai schließlich äußerte sich die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BSW-Bundestagsabgeordneten zum Thema „Potenzielle Bedrohungen der nationalen Sicherheit“ – vor allem durch russische Nachrichtendienste. Auch hierzu später mehr …

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Berlin/Bayreuth/Wiesbaden/Karlsruhe. Beamte des Wiesbadener Bundeskriminalamtes haben am Mittwoch (17. April) in Bayreuth zwei Männer festgenommen, die für Russland spioniert haben sollen. Die beiden deutsch-russischen Staatsangehörigen sind dringend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein, wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am Donnerstag (18. April) mitteilte.

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Berlin. Um die „Erwerbstätigkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses“ geht es in einer aktuellen Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dieses hat sich gleich in mehreren Sitzungen mit dem sensiblen Thema befasst. Hintergrund der Untersuchung ist nach Angaben des Gremiums, dass „in der jüngeren Vergangenheit Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit besonderen sicherheitsrelevanten Kenntnissen beziehungsweise einer Leitungsfunktion in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses Erwerbstätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich aufgenommen beziehungsweise angezeigt haben“. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ist am gestrigen Donnerstag (24. März) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Die Sitzung wurde geleitet von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Zu seinem Vorsitzenden bestimmte das Gremium den schleswig-holsteinischen Abgeordneten Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Stellvertretender Vorsitzender ist Roderich Kiesewetter (CDU), der das PKGr zuvor geleitet hatte. Von Notz war zuvor Kiesewetters Stellvertreter gewesen.

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