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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte, die reine Verhandlungszeit der Koalitionäre von CDU, CSU und SPD war mit 35 Tagen allerdings nur durchschnittlich lang. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Soldaten werden, wollen sie einen Zukunftsblick wagen, ab Seite 176 des Koalitionsvertrages fündig – hier beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Andreas Flocken meinte am 30. November im NDR-Forum „Streitkräfte und Strategien“: „Die Vereinbarungen zur Sicherheitspolitik und Bundeswehr sind ohne große Resonanz geblieben. Kein Wunder. Denn vieles hierzu ist sehr allgemein gehalten. Und einiges spricht dafür, dass Thomas de Maizière Verteidigungsminister bleiben wird. Die Umstrukturierung der Bundeswehr wird fortgesetzt, eine Reform der Reform wird es also nicht geben.“ Wir haben im Koalitionsvertrag geblättert (Teil 2 unseres Beitrages folgt in Kürze)…

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Mazar-e Sharif (Afghanistan). Gleich zwei Jubiläen feierten am 27. November im afghanischen Mazar-e Sharif die Angehörigen der dort stationierten AWACS-Einheit (AWACS: Airborne Warning and Control System). Zum einen konnten die Luftwaffensoldaten mit ihren beiden Boeing E-3A die 10.000ste Flugstunde für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force, ISAF) in Afghanistan verbuchen. Zum anderen wurden in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren seit Missionsbeginn insgesamt 1000 Einsätze im afghanischen Luftraum geflogen.

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Berlin. Der neue Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), André Wüstner, hält die engere Zusammenarbeit der europäischen Armeen für unverzichtbar. „Europa kann sich auf Dauer keine Bonsai-Armeen leisten, sondern muss verteidigungspolitisch zusammenwachsen“, sagte Wüstner in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Die Ausgabe mit dem Wüstner-Interview erschien am 2. Dezember (die Redaktion erteilte für diesen Beitrag die Nachdruckerlaubnis).

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Brüssel (Belgien)/Tartu (Estland). Mit einer großen IT-Übung testete die NATO im Zeitraum 26. bis 28. November ihre Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Attacken. An „Cyber Coalition 2013“ beteiligten sich 33 Nationen, rund 400 Experten aus dem Bereich der militärischen und zivilen Cyber-Abwehr brachten ihr Know-how ein. Die Übungsschwerpunkte fanden an der Baltischen Verteidigungsakademie (Baltic Defence College, BALTDEFCOL) in Estlands zweitgrößter Stadt Tartu statt.

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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