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Nachrichten


Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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Berlin. Der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner, hat den Flugbetrieb der Transportmaschine vom Typ Airbus A400M in der Bundeswehr grundsätzlich wieder freigegeben. Dies meldete am gestrigen Dienstag (16. Juni) das Presse- und Informationszentrum der Teilstreitkraft in Berlin. Ein Airbus A400M war am 9. Mai bei einem Testflug in der Nähe der spanischen Stadt Sevilla abgestürzt. Die Maschine sollte an die türkische Luftwaffe ausgeliefert werden. Es war ihr Jungfernflug. Vier der sechs Besatzungsmitglieder starben bei dem Flugunfall.

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Potsdam/Reggio Calabria (Italien)/Genf (Schweiz). Die deutsche Marine beteiligt sich auch weiterhin an der Mission „Seenotrettung“ im Mittelmeer, allerdings jetzt mit zwei neuen Schiffen. Die Fregatte „Schleswig-Holstein“ und der Tender „Werra“ lösten die Fregatte „Hessen“ und den Einsatzgruppenversorger „Berlin“ ab, die am 5. Mai von Kreta (Griechenland) aus zum humanitären Einsatz aufgebrochen waren. Insgesamt hatten die Besatzungen dieser beiden deutschen Schiffe seitdem in mediterranen Gewässern 3419 Menschen aus gefährlichen Situationen gerettet. Die „Schleswig-Holstein“ und die „Werra“ werden die Mission im Seegebiet zwischen den italienischen und libyschen Hoheitsgewässern in den kommenden Monaten unter Führung von Kapitän zur See Thorsten Mathesius fortführen.

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Straßburg (Frankreich)/Hamburg. Vor mehr als einem Jahr annektierte Russland die ukrainische Halbinsel Krim. International löste dieser Bruch des Völkerrechts Entsetzen aus. Ulrich Kühn, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg, schrieb im Mai in seinem Beitrag für ein „Russland-Dossier“ der Bundeszentrale für politische Bildung: „Die Annexion der Krim und der darauf folgende Krieg in der Ukraine stehen sinnbildlich für den fast vollständigen Zusammenbruch kooperativer Sicherheitsstrukturen in Europa. Was in mühsamer diplomatischer Kleinstarbeit über viele Jahrzehnte errichtet wurde, erodiert seit nunmehr 15 Jahren zunehmend.“ Über die aktuelle Situation äußerte sich vor Kurzem auch der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, der Rumäne Ioan Mircea Paşcu. Er bezog sich dabei auf einen aktuellen Parlamentsbericht über die Schwarzmeerregion und deren Bedeutung für Europa …

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