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Bonn/Berlin. Im Mai endet die Amtszeit von Hans-Peter Bartels als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages. Der Verteidigungsexperte der SPD war am 18. Dezember 2014 zum Wehrbeauftragten gewählt, am 20. Mai 2015 ernannt und am 21. Mai 2015 vereidigt worden. Bartels würde sich gerne noch einmal fünf Jahre für die Belange der Soldaten einsetzen. Dies sagte er jetzt in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG. Die Wiederwahl eines Amtsinhabers ist möglich, liegt aber lange zurück. Dies gelang bisher lediglich Karl Wilhelm Berkhan. Berkhan, ebenfalls Sozialdemokrat, fungierte insgesamt zehn Jahre als „Anwalt der Soldaten“ – vom 19. März 1975 bis zum 19. März 1985. Zum zweiten Mal gewählt worden war er am 17. Januar 1980.

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Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

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