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Nachrichten


Bonn. Der frühere Bundesminister und Vorsitzende des Vereins Atlantik-Brücke, Sigmar Gabriel, hat sich am vergangenen Freitag (8. März) beim Fernsehsender phoenix für einen höheren Bundeswehr-Etat ausgesprochen. In der phoenix-Sendung „Tagesgespräch“ meinte der Sozialdemokrat: „Ich glaube nicht, dass die zwei Prozent ausreichen, die wir vom Bruttoinlandsprodukt in die Verteidigungsfähigkeit stecken werden.“ Gabriel schließt auch höhere Schulden nicht aus.

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Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof in Bonn hat in einem Zwischenbericht für das Parlament heftige Kritik am „Entwurf des Wirtschaftsplans des ,Sondervermögens Bundeswehr‘ für das Jahr 2023“ geübt. Mit seinem Zwischenbericht weist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle des Bundes auf Mängel des Entwurfs des Wirtschaftsplanes und auf finanzielle Risiken hin. Im Entwurf seien beispielsweise die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für zahlreiche Vorhaben – etwa die Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35 oder des Schweren Transporthubschraubers – nicht in einzelnen Titeln veranschlagt, sondern bei Sammeltiteln zusammengefasst, so der Bundesrechnungshof. Die Struktur des Wirtschaftsplan-Entwurfs entspreche somit nicht der gesetzlichen Vorgabe.

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Rottweil/Oberndorf am Neckar. Die Turbulenzen um den Handfeuerwaffenhersteller Heckler & Koch halten unvermindert an. Vor allem die mittlerweile in der Öffentlichkeit ausgetragene Auseinandersetzung zwischen dem Finanzinvestor und Mehrheitseigner Andreas Heeschen und dem an dem deutschen Unternehmen beteiligten Großaktionär CDE (Compagnie de Développement de l’Eau), einer in Luxemburg ansässigen Finanzholding des französischen Investors Nicolas Walewski, sorgt für Negativschlagzeilen. Im Mittelpunkt des Konflikts zwischen Heeschen und der CDE beziehungsweise Walewski steht die Besetzung des Aufsichtsrates von Heckler & Koch. Aufsichtsratsvorsitzender ist der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr Harald Kujat. Am vergangenen Donnerstag (19. Dezember) fand im Veranstaltungssaal des Rottweiler Restaurants „Badehaus“ eine außerordentliche Hauptversammlung statt.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (23. März) die Eckwerte für den Haushalt 2017 und für den Finanzplan bis 2020 beschlossen. In der Bundespressekonferenz äußerte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an diesem Tag zu der Prioritätenliste der Regierung: „Die Schwerpunkte dieses Haushalts und der Finanzplanung sind die innere und äußere Sicherheit unseres Landes.“ Die Terrorattacken von Brüssel, bei denen Attentäter des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) im Flughafen Zaventem und in der Metrostation Maelbeek mehr als 30 Menschen töteten und 340 verletzten, lagen dabei gerade einmal einen Tag zurück. Der Etat des Verteidigungsministeriums soll 2017 um 1,7 Milliarden Euro auf 36,61 Milliarden Euro steigen. Im Finanzplanungszeitraum ist eine weitere Erhöhung bis auf 39,18 Milliarden Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Damit könne die Bundeswehr in einem sich stark wandelnden sicherheitspolitischen Umfeld den vielfältigen Herausforderungen gerecht werden, erklärte Schäuble.

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Berlin. Deutschlands Verteidigungsausgaben steigen im Jahr 2015 um 539 Millionen auf rund 32,97 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte den ursprünglichen Ansatz der Regierung für den Einzelplan 14 in Höhe von 32,26 Milliarden noch einmal um rund 713 Millionen Euro aufgestockt. Erhöht hatten die Haushaltspolitiker auch die Obergrenze für mögliche Verpflichtungsermächtigungen im kommenden Jahr um 2,4 Milliarden auf 8,64 Milliarden Euro. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete den Umfang des Verteidigungshaushalts besonders angesichts der globalen sicherheitspolitischen Entwicklung als „der Lage angemessen“. Dabei verwies sie auch auf die Ukrainekrise, die Kriege in Syrien und im Irak sowie auf die Bedrohung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“. Das Parlament billigte am 26. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Wehretatentwurf der Bundesregierung und die durch den Haushaltsausschuss vorgenommen Änderungen.

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