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Nachrichten


Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?

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Berlin. Die Bundesregierung will härter gegen „Dschihad-Touristen“ vorgehen. Bereits die Absicht, in Kampfgebiete ausreisen und sich dort an Kämpfen beteiligen zu wollen, soll künftig strafbar sein. Auch die Ankündigung, sich in einem Terrorcamp ausbilden lassen zu wollen, wird demnächst wohl unter Strafe stehen. Dies alles sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Derzeit sind nach Angaben des Justizministeriums rund 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gereist, um dort am „Heiligen Krieg“ teilzunehmen. Viele haben sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Justizminister Heiko Maas sagte zu der Novelle: „Wir werden eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa haben, das wird Deutschland sicherer machen.“

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni dieses Jahres in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses angenommen. Dafür stimmten an diesem Mittwoch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Verteidigungsetat ab, der Ausgaben in Höhe von 32,44 Milliarden Euro umfasst. Dies sind 822,73 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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