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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

Am 6. Februar beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) künftig schrittweise auf den Bund überträgt. Damit wird es einmal die „Versorgung aus einer Hand“ geben.

Bislang war die Zuständigkeit für die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes Gesundheitsschäden erlitten haben, (und die der Hinterbliebenen) nach dem Dritten Teil des SVG zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Zur Zeit sind während des Wehrdienstverhältnisses noch die Behörden der Bundeswehrverwaltung für die Versorgung zuständig. Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses nehmen im Auftrag des Bundes die zuständigen Behörden der Länder die Versorgung der Betroffenen wahr. In der Praxis führte dies dazu, dass aktive Bundeswehrangehörige im Falle einer gesundheitlichen Schädigung mit der Bundeswehrverwaltung zu tun haben, später dann als Ehemalige oder Reservisten mit Ländereinrichtungen und neuen Ansprechpartnern.

Mit der Übertragung der Zuständigkeiten der Länder auf den Bund wird nach Auskunft der Bundesregierung keine Erhöhung der Versorgungs- und Fürsorgeaufgaben verbunden sein. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden innerhalb des Bundeshaushaltes aus dem Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in den Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) verlagert.

Gesellschaftliche Anerkennung des Soldatendienstes

Die gesetzliche Neuregelung, die noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, betrifft nach Informationen der Bundeswehr rund 16.000 Empfänger von Versorgungsleistungen. Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben sollen etwa 100 Dienstposten im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums (beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) eingerichtet werden. Es wird hier mit Personalausgaben in Höhe von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich gerechnet.

Auch wenn die Gesetzesinitiative alle Soldatinnen und Soldaten betrifft (sowie von diesen gleichgestellten Zivilpersonen und schließlich Angehörige), die in Ausübung ihres Dienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, so ist sie zugleich auch ein weiteres Beweis der praktizierten Fürsorge gegenüber Einsatzsoldaten.

In seiner Bundestagsrede zum Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz am 30. September 2011 hatte Verteidigungsminister Thomas de Maizière appelliert: „Pflichterfüllung der Soldaten und Fürsorgepflicht des Dienstherrn sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Art und Weise, wie unser Land mit den Veteranen der Bundeswehr umgeht, wie es sie nach dem Einsatz wieder aufnimmt, wie ihre Versorgung gestaltet wird, ist ein zentraler Gradmesser der gesellschaftlichen Anerkennung des soldatischen Dienstes.“

Ein guter Anfang, aber noch ein langer Weg

In diesem Sinne zeigt sich auch der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV), die Interessenvertretung von rund 200.000 Mitgliedern, zufrieden mit dem Kabinettsbeschluss. Dazu der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Organisation, Major André Wüstner: „Immer wieder haben sich ausgeschiedene Soldaten über unterschiedliche Verfahrensweisen und Informationsstände bei den Versorgungsämtern der Länder beklagt. Die Zustände waren teilweise unmöglich. Vor allem im Dienst verunfallte und im Einsatz versehrte Kameradinnen und Kameraden bekamen das zu spüren.“

Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner, Stellvertretender Vorsitzender „Ehemalige“ im Bundesvorstand des DBwV, hat das Thema drei Jahre lang gemeinsam mit Wüstner bewegt. Er stellt fest: „Besonders für die Abstimmung mit den Ländern haben wir einen langen Atem gebraucht – aber unser Engagement zahlt sich nun aus!“ Kiesner warnt allerdings vor verfrühtem Jubel: „Der Kabinettsbeschluss ist ein guter Anfang – die Umsetzung wird jetzt wohl noch eine Menge Zeit brauchen.“


Hintergrund                                              

Der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) ist eine überparteiliche und finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-, Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000 Mitglieder – aktive Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene, zivile Angehörige der Bundeswehr sowie fördernde Mitglieder. Gegründet wurde er am 14. Juli 1956 in Munster.
Bundestag und Bundesregierung beteiligen den DBwV als Spitzenorganisation der Soldaten, wenn es um gesetzliche Regelungen geht, die Belange von Angehörigen der Bundeswehr und deren Familienangehörigen berühren. Der Verband nimmt damit Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament.
Zu den jüngsten Verbandserfolgen zählen unter anderem auch die Verbesserung der Einsatzversorgung und Erleichterungen vor allem für Einsatzversehrte (für die Weiterverwendung reicht nun eine Beschädigung von 30 Prozent aus statt bisher 50 Prozent; dies hilft vor allem jenen, die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung heimkehren).
Das im DBwV ausgeübte Koalitionsrecht von Soldaten ist außerhalb Deutschlands immer noch die Ausnahme. In einigen Ländern, auch in NATO-Mitgliedsländern, ist das Koalitionsrecht für Soldaten gar verboten. Der Deutsche Bundeswehr-Verband ist Mitglied in der 1972 gegründeten Europäischen Organisation der Militärverbände (EUROMIL). Insgesamt sind in EUROMIL 35 Verbände aus 25 europäischen Staaten vertreten.


Unser Foto
entstand im Februar 2001 und zeigt die Rückkehr eines MedEvac-Airbus A310 (Medical Evacuation) aus Afghanistan – an Bord verletzte Bundeswehrangehörige.
(Foto: Harald Dettenborn/Bundeswehr)


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