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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

Das Gesetz, das die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil Soldatenversorgungsgesetz (SVG) künftig schrittweise auf den Bund überträgt (Stichwort „Versorgung aus einer Hand“), wurde dem Bundestag am 24. April vom Verteidigungsausschuss zur unveränderten Annahme empfohlen.

Bislang war die Zuständigkeit für die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes Gesundheitsschäden erlitten haben, (und die der Hinterbliebenen) nach dem Dritten Teil des SVG zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Zur Zeit sind während des Wehrdienstverhältnisses noch die Behörden der Bundeswehrverwaltung für die Versorgung zuständig.

Bundeswehrverwaltung alleiniger Ansprechpartner

Mit einer Übernahme der bisherigen Länderzuständigkeiten durch den Bund soll eine einheitliche Rechtsanwendung des Soldatenversorgungsgesetzes – auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Auslandseinsätze der Bundeswehr – sichergestellt und eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten sowie eine Entbürokratisierung erreicht werden. Den Versorgungsberechtigten soll die Orientierung erleichtert werden, indem sie künftig nur noch die Bundeswehrverwaltung als Ansprechpartner haben, unabhängig davon, ob sie sich noch im Wehrdienstverhältnis befinden oder bereits ausgeschieden sind.

Zu Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis heißt es im Regierungstext: „Wegen des tiefgreifenden Umstrukturierungsprozesses, in dem sich die Bundeswehr gegenwärtig befindet, und der erforderlichen Zeit für die organisatorische Vorbereitung soll die Übertragung der Zuständigkeiten in zwei Schritten erfolgen. Zunächst ist zum 1. Januar 2015 die Zuständigkeit für Rentenleistungen in der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung sowie für Heil- und Krankenbehandlung auf den Bund zu übertragen. Die Übernahme der Zuständigkeiten für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den Paragraphen 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes soll zum 1. Januar 2016 erfolgen.“

Ein „persönliches Gesicht“, das Vertrauen schafft

Im Verlauf der Ausschussberatungen hatten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf einen wichtigen Nebeneffekt der gesetzlichen Neuregelung aufmerksam gemacht. Die Vereinfachung der Versorgung sei für die Betroffenen auch „emotional wichtig“, weil sie nun – entsprechend dem aus der Wirtschaft bekannten Grundsatz „one face to the customer“ – ein „persönliches Gesicht mit der für Sie ein Leben lang zuständigen Stelle“ verbinden könnten. Es sei erfreulich, dass dies fraktionsübergreifend Zuspruch erfahren habe und auch die Sozialverbände die Inhalte des Gesetzentwurfes unterstützt hätten.

Gegen Bundeswehr als eine „Armee im Einsatz“

Die Fraktion DIE LINKE erklärte ihre Stimmenthaltung wie folgt: Prinzipiell sei es zu- stimmungswürdig, dass wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten schneller und effektiver versorgt würden. Es sei gut, dass die Betroffenen nun kürzere Wege hätten und mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen könnten. Da dies allerdings unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen solle, DIE LINKE jedoch die Neuausrichtung der Bundeswehr zu einer Armee im Einsatz ablehne, enthalte man sich der Stimme.


Unser Bild illustriert den Themenbereich „Soldatenversorgung“.
(Foto: Sozialgericht Hannover)


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