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Nachrichten


Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen will offenbar „in der nächsten Woche“ die Definition für den Begriff „Veteran der Bundeswehr“ bekannt geben. Dies teilte am Donnerstag (5. November) die Interessengemeinschaft Bund Deutscher Veteranen (BDV) in einer Presseerklärung mit. Wie der BDV weiter schreibt, sollen nun „auch ehemalige Einsatzsoldaten den Veteranenstatus der Bundeswehr“ erhalten. Das Ministerium prüfe derzeit außerdem, die Betreuungsmaßnahmen für Veteranen auszuweiten.

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Berlin. Die Zahl der Soldaten, die mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) aus einem Auslandseinsatz zurückkehren, ist deutlich gestiegen. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 meldeten die Streitkräfte vor einigen Wochen insgesamt 1697 Behandlungskontakte von Patienten mit psychisch einsatzbedingter Erkrankung in Bundeswehrkrankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren. Unter „Behandlungskontakte“ verstehen die Bundeswehrmediziner die Summe aus Neuerkrankungen und Wiedervorstellungen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums ließen sich im Jahr 2014 insgesamt 431 Einsatzsoldaten wegen einer PTBS behandeln, bei 204 wurde die Diagnose „PTBS“ erstmals gestellt. Dies waren 55 mehr PTBS-Neuerkrankungen als im Vorjahr 2013.

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Berlin. Auslandseinsätze sind für Militärangehörige häufig mit traumatischen Ereignissen und einem zwei- bis vierfach erhöhten PTBS-Risiko verbunden (PTBS: Posttraumatische Belastungsstörung). Nach der Rückkehr vom Einsatz erkranken etwa 300 je 10.000 Bundeswehrsoldaten pro Jahr; die kumulierte Gesamtzahl PTBS-Erkrankter seit Beginn der deutschen Auslandseinsätze dürfte somit in die Tausende gehen. Dies ergab eine Studie des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Technischen Universität Dresden, die im September vergangenen Jahres im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde. Mit dem Thema „PTBS“ hat sich auch die Journalistin Ulrike Scheffer befasst. In ihrem Beitrag „Krieg im Kopf“ im Berliner Tagesspiegel vom 3. Juli schreibt sie: „Nun gibt es Hinweise, dass Einsatzsoldaten vermehrt straffällig werden. Und Belege dafür, dass Kinder oder Lebenspartner betroffener Soldaten oft ebenfalls psychisch erkranken.“

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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