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Nachrichten


Berlin. Für Reservisten der Bundeswehr sind Wehrübungen nach wie vor freiwillig. Bleibt das so? Wie am heutigen Donnerstag (9. April) unter anderem das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL mit Bezug auf das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete, will dies der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp künftig ändern. Röwekamp, seit dem 21. Mai 2025 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, sagte gegenüber dem RND: „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert. Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“

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München. In der Münchner Fürst-Wrede-Kaserne wurde am vergangenen Samstag (30. April) durch die Umbenennung des Landesregiments Bayern und die Unterstellung aller sieben bayerischen Heimatschutzkompanien unter den Regimentsstab in München das erste neue Heimatschutzregiment in Dienst gestellt. Damit hat für die Territoriale Reserve in Deutschland ein neues Kapitel begonnen.

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Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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Berlin. BS, SaZ, FWDL und jetzt RDL – die Reihe ist komplett. Nach langer Klausur hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn des Jahres eine neue Bezeichnung für alle Reservisten (und natürlich auch Reservistinnen), die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, gefunden und angewiesen. Die neuen Begrifflichkeiten lauten jetzt „Reservedienst“ (RD) und „Reservedienst Leistender/Reservedienst Leistende“ (RDL). Geregelt ist dies im ministeriellen Schreiben FüSK II 1 – Az 16-39-00 vom 29. Januar 2013.

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