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Nachrichten


Kabul (Afghanistan)/Berlin. Nach Auskunft der Bundesregierung kamen im Zeitraum Januar bis Juli 2022 exakt 2000 Ortskräfte, die in Afghanistan für die Bundeswehr sowie für deutsche Hilfs- und Entwicklungsorganisationen tätig gewesen waren, nach Deutschland. Sie wurden von insgesamt 10.029 Familienangehörigen begleitet.

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Berlin. In den vergangenen sechs Jahren sind rund 770 afghanische Ortskräfte, die zuvor in ihrem Heimatland für die Bundeswehr gearbeitet hatten, nach Deutschland immigriert. Das teilte das Bundesministerium der Verteidigung mit. Zudem sei rund 2500 Familienangehörigen die Genehmigung erteilt worden, mit in die Bundesrepublik überzusiedeln. Das Thema war Gegenstand bei der Regierungspressekonferenz am Montag dieser Woche (12. August).

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Berlin/Kabul (Afghanistan). Manchmal kommt der Anruf mitten in der Nacht, manchmal trifft auch nur eine Textnachricht ein. Aber die Warnungen gleichen sich – es sind Todesdrohungen. Todesdrohungen, weil der Empfänger in Afghanistan bei der Bundeswehr oder anderen deutschen Arbeitgebern beschäftigt war oder dort immer noch unter Kontrakt steht. Rund 1500 Afghanen haben seit Beginn der ISAF-Mission im Jahr 2001 für die Deutschen gearbeitet. Meist als Übersetzer, Fahrer oder Wachpersonal. Die Bürokratie bezeichnet diese Helfer als „Ortskräfte“. Viele von ihnen fürchten sich nun vor dem Abzug der NATO-Kampftruppen und der Rache der radikalen Taliban. Bislang stellten 766 afghanische Ortskräfte aufgrund ihrer Gefährdung im Heimatland einen Antrag auf Aufnahme in Deutschland. 300 erhielten bereits eine Aufnahmezusage. 476 Anträge afghanischer Mitarbeiter auf Einreise nach Deutschland wurden bis jetzt allerdings abgelehnt (Stand 16. April 2014). In Afghanistan unentbehrlich, im Ausland unerwünscht – unser zweiteiliger Beitrag über die lokalen Helfer der ISAF …

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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