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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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Kunduz (Afghanistan)/Berlin. Was zunächst wie eine Petitesse der Zeitgeschichte klingt, hat auf den zweiten Blick eine tiefere Bedeutung für den Auslandseinsatz der Bundeswehr am Hindukusch. Dort – rund 24 Monate vor Ende des NATO-Kampfeinsatzes – hat jetzt das Auswärtige Amt die Führung des zivil-militärischen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team, PRT) in Kunduz übernommen. Die Übergabe in dem nordafghanischen Feldlager erfolgte am 15. November. In Berlin erklärte dazu Außenminister Guido Westerwelle: „Unser Afghanistan-Engagement bekommt zunehmend ein ziviles Gesicht.“

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