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Nachrichten


Berlin. Das Bundeskabinett hat am 1. Juli den Entwurf für den Haushalt 2023 beschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner wird das Zahlenwerk in gut vier Wochen, am 6. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2022 bis 2026 ins Parlament einbringen. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken – Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens „Bundeswehr“ sind darin nicht enthalten.

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Berlin. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2019 sieht Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333,3 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist der Vorlage zufolge nicht geplant. Im Etat des Verteidigungsministeriums (Einzelplan 14) ist ein Aufwuchs um 4,38 Milliarden Euro auf 42,9 Milliarden Euro geplant. Bundesfinanzminister Olaf Scholz will in zwei Wochen – am 11. September – im Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2019 und den Finanzplan des Bundes für 2018 bis 2022 vorstellen.

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Berlin. Die Ausgaben für Verteidigung werden in diesem Jahr mit 32,44 Milliarden Euro um rund 400 Millionen Euro niedriger ausfallen als von der Bundesregierung zunächst geplant. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verordnete dem Etat von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen während der Haushaltsberatungen eine entsprechende Globale Minderausgabe. Die Haushälter machten im Rahmen ihrer Verfügungsbeschränkung wie üblich keine konkreten Angaben, in welchen Bereichen die Einsparungen zu erfolgen haben.

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Berlin. Der Verteidigungsetat soll in diesem Jahr mit rund 32,836 Milliarden Euro gut 422 Millionen Euro geringer ausfallen als im Vorjahr (33,258 Milliarden). Dies sieht der Einzelplan 14 zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor. Das Parlament berät über den Haushalt für das Jahr 2014 in erster Lesung in seiner Sitzungswoche 8. bis 11. April. Für die Einzelpläne der Ministerien sind jeweils 105-minütige Debatten vorgesehen. Über die Verteidigungsausgaben soll am Mittwoch, 9. April, beraten werden.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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