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Nachrichten


Berlin. Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr Ende der 1990er-Jahre sind bei diesen Missionen 109 Bundeswehrangehörige ums Leben gekommen – 37 fielen durch fremde Hand, 72 kamen durch sonstige Umstände ums Leben. Diese Zahlen stammen vom Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung. Alleine der Einsatz in Afghanistan kostete bislang 57 deutschen Soldaten das Leben (35 starben durch Fremdeinwirkung, 22 durch sonstige Umstände). Es gab bis jetzt unter Angehörigen der Bundeswehr in Auslandseinsätzen 22 Selbsttötungen.

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Kiel/Aachen/Münster. Jenny Böken war Sanitätsoffiziersanwärterin. Während einer Ausbildungsfahrt auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ ging die damals 18-jährige Kadettin während ihrer Wache vor Norderney über Bord. Dies ereignete sich in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 unter bis heute immer noch nicht völlig geklärten Umständen. Trotz einer umfangreichen Suchaktion konnte die Soldatin elf Tage später nur noch tot nordwestlich von Helgoland aus der Nordsee geborgen werden. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem „tragischen Unglück“. Jenny Bökens Eltern konnten sich mit diesem Untersuchungsergebnis nie abfinden. Ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Falles lehnte die Staatsanwaltschaft 2011 jedoch ab. Im Oktober 2014 scheiterten Marlis und Uwe Böken mit einer Entschädigungsklage vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Jetzt soll der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster neu verhandelt werden. Medieninformationen zufolge ist dafür der 14. September vorgesehen.

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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