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Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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