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Nachrichten


Köln/Bremen. Die Bundeswehr bemüht sich im Rahmen ihrer Nachwuchswerbung und der damit verbundenen Attraktivitätsoffensive auch intensiv um ausreichend wehrtechnische Nachwuchskräfte für die Bundeswehrverwaltung. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und das Bildungszentrum der Bundeswehr haben deshalb für den Vorbereitungsdienst gehobener technischer Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Wehrtechnik“, der ein Studium beinhaltet, in diesem Jahr Kooperationen mit deutschen Hochschulen geschlossen. Mit diesen Hochschulkooperationen will man den zivilen Mitarbeitern der Streitkräfte eine hoch qualifizierte Ausbildung ermöglichen.

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Berlin. Die Neuausrichtung der Bundeswehr inmitten einer sich verändernden sicherheitspolitischen Weltlage – dies führt zu mehr und mehr Fragen, von denen ein Teil wohl niemals zufriedenstellend oder so ganz gelöst werden kann. Aber (fast) immer geht es dabei um den oder die „Menschen im Mittelpunkt“. Ein Slogan, den nicht nur der Dienstherr immer wieder zu gerne bemüht, sondern – wenn auch in modifizierter Form – die Interessenvertretungen der Bundeswehrangehörigen. Der „Mensch im Mittelpunkt“ war denn auch der übergeordnete Gedanke eines Parlamentarischen Abends im vergangenen Monat in Berlin. Der offizielle Anlass dieses Termins am 15. Juni lautete: „Bundeswehrverwaltung und Streitkräfte – 60 Jahre Bundeswehr“. Eingeladen dazu hatten drei Fachverbände. Zu den zahlreichen prominenten und hochrangigen Gästen aus Politik, öffentlichem Leben und Bundeswehr zählten an diesem Montag unter anderem Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Wehrbeauftrager Hans-Peter Bartels sowie der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich (SPD).

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, werden bald als weiterhin Aktive oder nach Dienstzeitende nur noch vom Bund versorgt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag am 16. Mai bei Enthaltung der Linksfraktion an.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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