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Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

Bereits am 20. August vergangenen Jahres hatte der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey im Bundestag die Gründe für den Anstieg der unerledigten Beihilfeanträge darlegen müssen. Nach dem Ausmaß und den Ursachen der zeitlich stark verzögerten Beihilfeauszahlungen hatte die SPD-Abgeordnete Andrea Nahles gefragt. Kossendeys damalige Antwort: „Bedauerlicherweise ist es zutreffend, dass die übliche Bearbeitungsdauer von 9 bis zu 15 Arbeitstagen derzeit insbesondere bei den Beihilfestellen in Stuttgart und in Düsseldorf überschritten wird. Der Bearbeitungsrückstand beläuft sich aktuell auf insgesamt etwa 70.000 unerledigte Beihilfeanträge … Die Ursachen für den Anstieg sind unterschiedlicher Natur.“

In Stuttgart hätten überwiegend personelle Veränderungen den Anstieg der Bearbeitungszeiten verursacht, so Kossendey im August 2013. Davon seien überwiegend Fachkräfte für die eigentliche Rechnungsbearbeitung betroffen gewesen. Die vakanten Dienstposten seien zwischenzeitlich jedoch wieder besetzt. Der Bearbeitungsrückstand in Düsseldorf sei dagegen im Wesentlichen auf einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand zu Beginn des Jahres sowie einen ungewöhnlich hohen Antragseingang im Januar 2013 im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen gewesen.

Ressortvereinbarung zwischen drei Ministerien

Die Bearbeitungsrückstände sind vor allem auch eine Folge der Neustrukturierung der Bundeswehr. Die Beihilfeangelegenheiten der Truppe werden seit dem 1. Juli 2013 durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wahrgenommen. Grundlage dafür ist die Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem BMI und dem BMF vom 2. November 2013.

Die Bearbeitung der Beihilfeanträge der aktiven Bundeswehrangehörigen – sprich Besoldungs- oder Bezügeempfänger – hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Das BVA war 1960 als selbstständige Bundesoberbehörde durch das BMI eingerichtet worden.

Für die Beihilfeangelegenheiten der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die Versorgungsempfänger, ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zuständig. Das BADV war 2006 im Zuge der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden gegründet worden. Die Behörde ist heute an 14 Standorten vertreten und hat rund 1800 Mitarbeiter.

Verpflichtung auch gegenüber den Familienangehörigen

Die Beihilfe ist eine eigenständige, ergänzende, beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Sie trägt der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und in Geburtsfällen mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird.

Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die Familienangehörigen der Richter, Berufs- und Zeitsoldaten. Somit ist die Beihilfe ihrem Wesen nach eine die Alimentation ergänzende Fürsorgeleistung.

In einem Beitrag des BMVg (P IIII 1) heißt es auf die Frage „Wem wird Beihilfe gewährt?“: „Beihilfeleistungen können grundsätzlich für alle Bediensteten im Beamtenstatus, Versorgungsempfänger des Bundes sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und den im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern gewährt werden.“ Und: „Berufs- und Zeitsoldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit für sich selbst ausschließlich Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Die Gewährung von Beihilfen kommt insoweit nicht in Betracht. Für ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen haben sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Beihilfeleistungen.“

Ein „Ausdruck mangelnder Wertschätzung seitens des Dienstherrn“?

In ihrer Anfrage an die Bundesregierung vom 16. Dezember vergangenen Jahres hatten die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch auf die Folgen langer Bearbeitungszeiten bei den Beihilfeanträgen aufmerksam gemacht: „Kommt es bei den Festsetzungsstellen zu längeren Bearbeitungszeiten, bedeutet dies für die Beihilfeberechtigten, dass sie für entstandene Kosten – die Zahlung von Medikamenten, der Arztbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes – in Vorlage treten müssen. Ärztliche Zahlungsfristen bedingen Mahnungen, Mahngebühren und bei längeren Zeiträumen auch Inkassogebühren. Dies kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten, indem diese ihre zinspflichtigen Dispositionskredite oder Darlehen in Anspruch nehmen müssen. Viele Beihilfeberechtigte empfinden diese Verzögerungen und ihre Folgen auch als Ausdruck mangelnder Wertschätzung seitens ihres Dienstherrn.“

Am 24. Januar nun konnte die Bundesregierung einen erfreulichen Zwischenstand und Trend vermelden. Für den Bereich der Besoldungsempfänger werde seit Oktober 2013 die maximale Bearbeitungsdauer von 15 Arbeitstagen durchgängig eingehalten. Bei den Beihilfeanträgen von Versorgungsempfängern bei der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung West liege die Bearbeitungszeit im Augenblick bei durchschnittlich unter 15 Arbeitstagen. Dieser Wert soll, so die Regierung, „in Kürze auch für den Bereich der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung Süd erreicht und mittelfristig auch in beiden Bereichen dauerhaft gehalten werden“.



Zu unserem Bildangebot:
1. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) – Dienstsitz Düsseldorf – betreut unter anderem die Beihilfeangelegenheiten der Versorgungsempfänger der Bundeswehr aus den Bereichen der früheren Wehrbereichsverwaltungen Süd und West.
(Foto: BADV)

2. Die Infografik zeigt die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge der Besoldungsempfänger im Jahr 2013. Daten der Versorgungsempfänger sind in der Grafik nicht berücksichtigt. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2013 waren noch die vier Wehrbereichsverwaltungen Ost, Nord, West und Süd für die Bearbeitung zuständig. Seit deren Auflösung – mit Ablauf des 30. Juni 2013 – liegt die Bearbeitung in den Händen des Bundesverwaltungsamtes (BVA) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern.
(Foto: Sandra Elbern/Bundeswehr, Infografik © mediakompakt 02.14)


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