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Nachrichten


Brüssel/London/Berlin. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg gab am gestrigen Mittwoch (22. Mai) in einer Presseerklärung bekannt, dass der nächste Bündnis-Gipfel am 3. und 4. Dezember in London stattfinden wird. Er habe am Dienstag vergangener Woche mit der britischen Premierministerin Theresa May in ihrem Amtssitz 10 Downing Street über die Vorbereitungen für das Treffen der Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten gesprochen. Stoltenberg schloss sein Statement mit der Bemerkung, er freue sich „auf eine erfolgreiche Veranstaltung“. Dass London Gastgeber des NATO-Gipfels 2019 sein würde, ist schon seit dem 6. Februar bekannt. An diesem Mittwoch hatte Stoltenberg darüber informiert, dass sich die Mitgliedsländer aus verschiedenen Gründen für die Hauptstadt Großbritanniens als nächsten Tagungsort entschieden hätten.

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Bonn/Berlin. Deutschland leistet sich seit rund drei Jahrzehnten de facto eine Doppel-Hauptstadt: Acht Ministerien befinden sich in Berlin, sechs in Bonn. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz am Rhein (und umgekehrt). Die Aufteilung regelt das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“, besser bekannt als Berlin/Bonn-Gesetz. Es sieht vor, dass „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“. Das ist allerdings schon seit längerer Zeit graue Theorie – es gibt eine beständige starke Sogwirkung nach Berlin. Auch in diesem Jahr sollen wieder etliche ministerielle Planstellen vom Dienstsitz Bonn zum Dienstsitz Berlin verlegt werden. Spitzenreiter dabei: das Bundesministerium der Verteidigung.

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Berlin. Der Plan war ambitioniert, das Versprechen vollmundig. Gleich nach Amtsantritt hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eine „Attraktivitätsoffensive Bundeswehr“ gestartet und unter dem Slogan „Bundeswehr in Führung: Aktiv. Attraktiv. Anders.“ eine ganze Palette von Verbesserungen und Neuerungen zugesagt. Ein Katalog listete damals auf, was die Truppe zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands machen sollte: vom Ausbau der Kinderbetreuung über Teilzeitarbeit bis hin zur Modernisierung von Unterkünften. Für 29 „untergesetzliche Maßnahmen“ war ein Investitionsvolumen für die kommenden fünf Jahre in Höhe von rund 100 Millionen Euro aus dem Verteidigungsetat vorgesehen. Der Maßnahmenkatalog beinhaltete ebenfalls, allen Soldaten in den Bundeswehrliegenschaften baldmöglichst freies und schnelles Kasernen-Internet anzubieten. Das aber dauert seine Zeit, wie die Realität zeigt …

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Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Berlin. Ausländische Hacker sind offenbar in das Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden eingedrungen. Dabei ist Schadsoftware eingeschleust worden. Es hat wohl auch bereits Versuche gegeben, Datenmaterial „abzusaugen“. Dies berichtete am gestrigen Mittwoch (28. Februar) zuerst die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Bundesinnenministerium bestätigte danach in einer Stellungnahme den gravierenden IT-Sicherheitsvorfall. Die Agentur hatte zunächst gemeldet, dass unter anderem das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium von dem Hacker-Angriff betroffen seien. Inzwischen sollen jedoch Recherchen von Spiegel und anderen Medien übereinstimmend ergeben haben, dass das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr wohl nicht gehackt worden sind. Am heutigen Nachmittag (1. März) informierte dpa schließlich darüber, dass das Verteidigungsministerium „von der Attacke nur mittelbar“ betroffen gewesen sei. Auf dem Computer eines Verbindungsmannes des Auswärtigen Amtes im Wehrressort seien Aktivitäten der Angreifer aufgespürt worden, so die Nachrichtenagentur. Der PC dieses Mitarbeiters sei mit dem System des Auswärtigen Amtes verbunden gewesen.

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