Bonn/Berlin. Deutschland leistet sich seit rund drei Jahrzehnten de facto eine Doppel-Hauptstadt: Acht Ministerien befinden sich in Berlin, sechs in Bonn. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz am Rhein (und umgekehrt). Die Aufteilung regelt das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“, besser bekannt als Berlin/Bonn-Gesetz. Es sieht vor, dass „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“. Das ist allerdings schon seit längerer Zeit graue Theorie – es gibt eine beständige starke Sogwirkung nach Berlin. Auch in diesem Jahr sollen wieder etliche ministerielle Planstellen vom Dienstsitz Bonn zum Dienstsitz Berlin verlegt werden. Spitzenreiter dabei: das Bundesministerium der Verteidigung.