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Nachrichten


Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages unter Vorsitz des Unionspolitikers Roderich Kiesewetter hat am gestrigen Mittwoch (27. Oktober) zum fünften Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Den Fragen der Parlamentarier stellten sich im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin Thomas Haldenwang (seit 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV), Bruno Kahl (seit 2016 Präsident des Bundesnachrichtendienstes/BND) und Martina Rosenberg (seit 2020 Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst/BAMAD). Im Mittelpunkt standen die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland, die Ereignisse in Afghanistan sowie die momentane und künftige Aufstellung der Nachrichtendienste.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 2. März den ersten Jahresbericht der neuen Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) erhalten. Die KfE war zum 1. Oktober 2019 im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet worden, um die Erkenntnisse und Expertise des Wirkverbundes „Bundeswehr“ – Disziplinarvorgesetzte, Rechtsberater beziehungsweise Wehrdisziplinaranwälte auf der einen, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf der anderen Seite – über diese Schnittstelle allen Verantwortlichen gleichermaßen zugänglich zu machen. Gewährleistet werden soll durch diesen Informationsaustausch ein – wie es in dem Jahresbericht heißt – „transparentes und übereinstimmendes einheitliches [Extremismus-] Lagebild“. Es ist beabsichtigt, künftig halbjährlich – zu den Stichtagen 31. März und 30. September – über Verdachtsfälle zu berichten.

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