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Nachrichten


Leipzig. Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mit Hilfe einer sogenannten „Potenzialfeststellung“ auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am gestrigen Dienstag (29. Oktober) entschieden.

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Leipzig. Ein Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich 2015/2016 aktiv für den Verein „Identitäre Bewegung Deutschland“ engagiert hat, ist vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur disziplinarrechtlichen Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangsbeihilfe von mehr als 23.000 Euro und darf fortan keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. Die „Identitäre Bewegung“ sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Gericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Das Urteil erging am 19. April dieses Jahres.

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Leipzig. Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag dieser Woche (2. Dezember) entschieden. Das Verhalten des Mannes sei typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, so die Urteilsbegründung.

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Berlin. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat sich vor Kurzem nach der Anzahl gerichtlicher Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr erkundigt. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten wollte unter anderem wissen, wie viele Berufssoldaten in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von extremistischen Umtrieben, Sexualdelikten und Umgang mit Kinderpornografie nach Abschluss eines solchen Verfahrens aus dem Dienst entfernt worden sind. Eine weitere Frage betraf die Statusgruppe „Soldaten auf Zeit“. Der Abgeordneten antwortete am 16. März der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn.

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Berlin/Köln. Erstmals leitet eine Frau einen Nachrichtendienst des Bundes: Am heutigen Freitag (30. Oktober) wurde die ehemalige Bundeswehrdisziplinaranwältin Martina Rosenberg von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Chefin des Nachrichtendienstes der Bundeswehr ernannt. Die neue Präsidentin des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) soll nun vor allem den Kampf gegen Rechtsextremisten in unseren Streitkräften intensivieren. Die Ministerin überreichte der Juristin die Ernennungsurkunde am Freitagmittag im Bendlerblock in Berlin.

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