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Nachrichten


Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …

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Berlin. Mit dem Thema „Schießsportgruppen auf Bundeswehr-Gelände“ befasste sich vor Kurzem der AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes. Der Parlamentarier (Wahlkreis Hannover-Land II, Niedersachsen) wandte sich dazu mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Am 14. Mai antwortete ihm der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Sebastian Hartmann. Die Antwort dürfte vielen Schießsportgruppen in Deutschland nicht gefallen …

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Berlin. Das Thema „Schließung und Abgabe von Liegenschaften“ begleitet die Bundeswehr, seit sie mit einschneidenden Reformen (und dadurch mit weitreichenden Auswirkungen auf ihre Struktur) konfrontiert ist. Am 3. November 2022 erklärte dazu die damalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller auf eine entsprechende Schriftliche Frage des Unionspolitikers Florian Hahn: „Ein wesentliches politisches Ziel im Rahmen von Neu- und Umstrukturierungen der Bundeswehr ist es, den Gebietskörperschaften Planungssicherheit im Hinblick auf die Schließung von Liegenschaften sowie die Abgabe von Liegenschaftsteilflächen zu geben.“

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arpm| c0| FBMVg

Berlin. Friedrich Merz ist neuer Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag hat den CDU-Abgeordneten am gestrigen Dienstag (6. Mai) mit 325 von 618 abgegebenen Stimmen im zweiten Wahlgang zum Kanzler in der 21. Wahlperiode – 2025 bis 2029 – gewählt. In der geheimen Wahl mit verdeckten Stimmkarten gab es 289 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Drei Stimmen waren ungültig. Für die Wahl erforderlich waren 316 Stimmen. Grundlage war ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD. Merz erklärte nach Verkündung des Wahlergebnisses, dass er die Wahl annehme und dankte für das Vertrauen. Im Anschluss erhielt er im Schloss Bellevue seine Ernennungsurkunde von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Hier bekam am Abend auch der alte und neue Bundesminister der Verteidigung, der SPD-Parlamentarier Boris Pistorius, seine Ernennungsurkunde.

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Berlin. Sören Pellmann, Bundestagsabgeordneter der Gruppe Die Linke, erkundigte sich vor Kurzem bei der Bundesregierung nach der Anzahl der noch von der Bundeswehr genutzten früheren Kreiswehrersatzamtsgebäude. Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Parlamentarier (Wahlkreis Leipzig II, Sachsen) zudem in einer Schriftlichen Frage die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, wie viele Reservisten bisher ihre Einwilligung für eine Einberufung zum Wehrdienst zurückgezogen haben.

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