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Nachrichten


Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …

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Koblenz. Neumark, Broer, Eißing, Pauli – vier Namen, vier tragische Schicksale, vier außergewöhnliche Menschen, vier Vorbilder. Käthe Neumark, Thomas Broer, Dieter Eißing und Florian Pauli waren Angehörige des Sanitätswesens beziehungsweise des Sanitätsdienstes. In einer bewegenden Feierstunde wurden am gestrigen Donnerstag (17. August) in der Koblenzer Falckenstein-Kaserne zu Ehren der Vier drei Straßen und der Exerzierplatz der Kaserne umbenannt. Die würdevolle Umbenennung nahm der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, vor.

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Berlin. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Höhn (Die Linke), sicherheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion und Mitglied des Verteidigungsausschusses, wollte vor Kurzem mehr über die Dienstgradgruppe der Generäle in Erfahrung bringen. Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele dieser Spitzendienstgrade „aus den neuen und aus den alten Bundesländer“ stammen. Höhns Frage inspirierte uns auch dazu, das Thema „Generalität der Bundeswehr“ einmal näher zu betrachten …

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Osnabrück/Potsdam. Nach den Negativschlagzeilen in den Medien um rechtes Gedankengut und Wehrmachtsverherrlichung in der Bundeswehr hatte Generalinspekteur Volker Wieker gehandelt. Er hatte angeordnet, sämtliche Bundeswehrliegenschaften nach historisch belasteten Exponaten zu durchsuchen und diese zu entfernen. Auslöser für die Aktion war die Festnahme des rechtsextremen Oberleutnants Franco A., dem die Planung eines Anschlages zur Last gelegt wird. Derzeit lässt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auch den Traditionserlass für die Streitkräfte überarbeiten. Beim Umgang mit historischen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken berät mittlerweile auch eine „Ansprechstelle für militärhistorischen Rat“ (AmR).

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Berlin. „Bundeswehr und Tradition“ ist und bleibt ein Thema, das zwischen hohem Aufmerksamkeitswert und nahezu völliger Bedeutungslosigkeit schwankt. Nach einer umstrittenen Wanderausstellung „Vernichtungskrieg: Verbrechen der Wehrmacht“ (eröffnet 1995 in Hamburg), einem Untersuchungsausschuss „Rechtsextremismus in der Bundeswehr“ (Januar bis Juni 1998), den Richtlinien des damaligen Generalinspekteurs Hartmut Bagger zur Gestaltung militärgeschichtlicher Sammlungen (März 1999) oder dem „Wegweiser für die Traditionspflege im Heer“ des damaligen Inspekteurs Helmut Willmann (Dezember 1999) war dann gut zwei Jahrzehnte lang das Thema abgekühlt. Stattdessen beherrschten einschneidende Entwicklungen – Wiedervereinigung und Armee der Einheit, Auslandseinsätze, Neuausrichtung der Bundeswehr, Aussetzung der Wehrpflicht – die Streitkräftedebatte. Nur die besonders kontrovers geführte Auseinandersetzung um die Kasernennamen der Truppe hielt über die Jahre hinweg an und sorgte immer mal wieder für Schlagzeilen. Nun ist das Gesamtpaket „Bundeswehr und Tradition“ wieder in den Fokus der Medien und Öffentlichkeit gerückt. Am heutigen Donnerstag (17. August) wird Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den ersten von insgesamt vier Workshops zur Überarbeitung des Traditionserlasses von 1982 eröffnen.

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