menu +

Nachrichten


Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …

Weiterlesen…

Bonn. Der Corona-Horror ist zurück: Vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Inzidenzwerte haben auch die Amtshilfeanträge an die Bundeswehr wieder deutlich zugenommen. Seit Anfang November ist die Anzahl der Anträge auf Hilfeleistung durch die Truppe in fast allen Bundesländern von 30 auf aktuell über 250 Maßnahmen angestiegen. Momentan unterstützt die Bundeswehr mit rund 3500 Kräften im Rahmen der Amtshilfe in 14 Bundesländern. Weitere einhundert Hilfeleistungen mit zusätzlichen 1000 Bundeswehrangehörigen sind den Informationen der Streitkräftebasis zufolge in der Vorbereitung. Bis zum Monatsende sollen 5000 zusätzliche Helfer in Uniform für Unterstützungsleistungen bereitgestellt und so das „Hilfeleistungskontingent Corona“ auf insgesamt 8000 Kräfte aufgestockt werden.

Weiterlesen…

OBEN