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Nachrichten


Berlin. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf ergänzende Hilfe in Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus. Die Bundeswehr setzt für solche Hilfeleistungen ausschließlich verfügbares Personal und Material ein, ohne dafür speziell auszurüsten oder auszubilden und sofern der eigene Auftrag es zulässt. Weder Personal noch Material kann eigens für die Amtshilfe vorgehalten werden. Die ersuchende Behörde trägt die Gesamtverantwortung, prüft und verantwortet die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und des Amtshilfeantrages und erstattet später die Auslagen. Mit den Amtshilfe-Auslagen der Bundeswehr im Jahr 2024 befasste sich eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering von den Linken …

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Berlin. Ohne Aussprache haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am gestrigen Freitag (2. Februar) in zweiter Beratung den Entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses angenommen. Die Vorlagen wurden mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD beschlossen. Danach sind für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro eingeplant.

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Berlin/Paris/Brüssel. Frankreich will seinen Wehretat zwischen 2017 und 2025 um mehr als ein Drittel erhöhen und so das Zwei-Prozent-Ausgabenziel der NATO erreichen. Diesem Ziel haben sich alle Mitgliedstaaten des Bündnisses bei ihrem Gipfeltreffen 2014 in Wales, das überschattet war vom Ukrainekonflikt, verpflichtet. Vereinbart wurde damals, dass die NATO-Staaten ihre Verteidigungsausgaben bis zum Jahr 2024 Richtung zwei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes bringen. Deutschland tut sich hier im Gegensatz zu Frankreich und anderen Partner schwer. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird diese Zielvorgabe nicht ausdrücklich erwähnt. Deutschland werde jedoch verbindlich „dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen“, heißt es dort. Am heutigen Dienstag (13. Februar) hat sich nun einmal mehr NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg zum Dauerbrenner „Verteidigungsausgaben“ geäußert. Dabei nahm er auch Deutschland erneut in die Pflicht …

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