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Nachrichten


Berlin. Die Bundeswehr hat weiterhin mit Personallücken, materieller Mangelwirtschaft und bürokratischer Überorganisation zu kämpfen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2019 des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hans-Peter Bartels, hervor. Bartels übergab seinen 118 Seiten umfassenden Bericht am gestrigen Dienstag (28. Januar) an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Die Truppe spüre die eingeleiteten sogenannten „Trendwenden“ bei Personal, Material und Infrastruktur trotz steigender Verteidigungsausgaben „nicht wirklich“. Da alte Strukturen und Prozesse nicht mehr passten, liefen allzu viele Anstrengungen „ins Leere“, heißt es im Jahresbericht. In seiner Erklärung später bei der Vorstellung des Berichts vor der Bundespressekonferenz warnte Bartels: „Die radikale Zentralisierung aus der Ära des Schrumpfens ist kontraproduktiv geworden in Zeiten, die eine volle Einsatzbereitschaft der ganzen Bundeswehr verlangen. Es ist nicht nur zusätzliches Geld nötig, ebenso wichtig ist die innere Reform. Ohne innere Reform drohen die Trendwenden zu scheitern.“

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Berlin/Halle (Saale)/Karlsruhe. Das für die Kontrolle der drei Nachrichtendienste des Bundes zuständige Parlamentarische Kontrollgremium führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten dieser Bundesoberbehörden durch. Die diesjährige Anhörung soll am Dienstag der letzten Oktoberwoche (29. Oktober) im Paul-Löbe-Haus des Bundestages stattfinden. Die Sitzungsleitung hat der Abgeordnete Armin Schuster (CDU/CSU), der seit dem 18. Januar 2018 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist.

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Köln/Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) bearbeitet seit Mai 50 neue Verdachtsfälle möglicher Rechtsextremisten in der Bundeswehr. Zum Stichtag 4. September 2019 habe es 478 Verdachtsfälle gegeben, teilte das Bundesministerium der Verteidigung am 13. September in Berlin mit. Im Mai hatte der MAD dem Parlament berichtet, es würden 428 sogenannte Verdachtsfall-Operationen im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ in der Truppe bearbeitet.

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Strausberg/Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 17. Juli über die Klage eines Zivilbediensteten, der als Hausmeister bei der Bundeswehr arbeitet. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bundeswehr gewehrt. Der Arbeitgeber hatte ihm „Verbindungen zur rechtsextremen Szene“ vorgeworfen. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch „in Ansehung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist“.

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Berlin. Die Bundeswehr hat im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 insgesamt 63 Bewerber wegen Sicherheitsbedenken abgewiesen. Die Sicherheitsrisiken, die einer umfassenden Waffenausbildung entgegenstanden, waren vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) bei Sicherheitsüberprüfungen erkannt worden. Zu den abgelehnten Kandidaten gehörten unter anderem 18 Rechtsextremisten, drei sogenannte „Reichsbürger“, zwei Linksextremisten, zwölf Islamisten sowie zwölf Personen aus dem Spektrum „Organisierte Kriminalität/Straftaten/Gewaltbereitschaft“. Die Zahlen nannte die Bundesregierung am 19. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Detailfragen zum Themenkomplex „Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung“ hatten André Hahn, Ulla Jelpke und Tobias Pflüger formuliert.

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