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Nachrichten


Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Über Aktivitäten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in „digitalen Medien und sozialen Plattformen“ erkundigte sich die AfD-Bundestagsfraktion vor Kurzem bei der Bundesregierung. Die Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten bezogen sich bei ihrer Kleinen Anfrage dabei auf Hinweise des SPIEGEL-Journalisten Ronen Steinke, der über die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste im Internet und in den sozialen Medien zur Informationsbeschaffung berichtet hatte. Die Fragesteller wollten wissen, inwieweit sich inzwischen auch der MAD auf „digitales Ausspähen“ spezialisiert habe.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken befasste sich vor wenigen Wochen in zwei Anfragen an die Bundesregierung mit extremistischen Vorfällen und Entwicklungen innerhalb der Bundeswehr. So erkundigten sich am 18. Oktober unter anderem die Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke und Martina Renner nach den „Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2021“. Am 21. Oktober befragten die Linken die Bundesregierung nach ihren „Erkenntnissen […] über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung ,Nordbund‘ sowie deren Verbindungen“.

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Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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Berlin/Köln. Mit der Personalsituation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der fachlichen Qualifizierung seiner Mitarbeiter befasst sich eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Juli hervorgeht, haben seit 2017 deutlich mehr als 500 zivile und militärische Kräfte ihren Dienst beim MAD angetreten.

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