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Berlin/Halle (Saale)/Karlsruhe. Das für die Kontrolle der drei Nachrichtendienste des Bundes zuständige Parlamentarische Kontrollgremium führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten dieser Bundesoberbehörden durch. Die diesjährige Anhörung soll am Dienstag der letzten Oktoberwoche (29. Oktober) im Paul-Löbe-Haus des Bundestages stattfinden. Die Sitzungsleitung hat der Abgeordnete Armin Schuster (CDU/CSU), der seit dem 18. Januar 2018 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das den Militärischen Abschirmdienst (MAD) führt. Das Gremium des Bundestages wurde im Jahr 2009 in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert.

Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Gremium kann von der Regierung außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Die eigentliche Aufsicht über die drei Geheimdienste liegt allerdings beim Bundeskanzleramt. Das Parlamentarische Kontrollgremium überprüft konkret die Dienste nicht selbst, sondern lediglich die entsprechenden „Rechenschaftsberichte“ der Bundesregierung.

Öffentliche Anhörung der Behördenchefs soll drei Stunden dauern

In der Sitzung Ende Oktober sollen die drei Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums von 10 bis 13 Uhr Rede und Antwort stehen. Die Bundesoberbehörden werden geleitet von Bruno Kahl (Präsident des Bundesnachrichtendienstes), Thomas Haldenwang (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) und Christof Gramm (Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst).

Das Parlamentarische Kontrollgremium setzt sich aus drei Abgeordneten der CDU/CSU, zwei Abgeordneten der SPD und je einem Abgeordneten der vier übrigen Fraktionen zusammen. Die neun Gremiumsmitglieder sind:
Armin Schuster (CDU/CSU), Vorsitzender;
Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertretender Vorsitzender;
Andrea Lindholz (CDU/CSU);
Patrick Sensburg (CDU/CSU);
Uli Grötsch (SPD);
Burkhard Lischka (SPD);
Roman Reusch (AfD);
Stephan Thomae (FDP);
André Hahn (Die Linke).

Redaktionelle ERGÄNZUNG

Das Parlamentarische Kontrollgremium wird zunächst am kommenden Montag (14. Oktober) zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um sich über die Ereignisse von Halle (Saale) informieren zu lassen. Das teilte Vorsitzender Armin Schuster jetzt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), der Zentralredaktion der Madsack-Mediengruppe, mit. In Halle hatte am gestrigen Mittwoch (9. Oktober) ein 27 Jahre alter Deutscher eine Synagoge und einen Döner-Imbiss angegriffen. Er erschoss zwei Menschen, weitere wurden verletzt.

Einen Tag nach dem Anschlag hat nun der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nach Informationen des SWR und des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Rechtsterroristen erlassen, dessen Name in einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts mit „Stephan B.“ angegeben wird (mittlerweile nennen nahezu alle großen Leitmedien den vollen Täternamen „Stephan Balliet“). Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mittlerweile bestätigte, ist für den Mann Untersuchungshaft angeordnet worden.

Nach Angaben von Generalbundesanwalt Peter Frank hatte der Attentäter am Mittwoch „insgesamt vier Schusswaffen – darunter zumindest eine vollautomatische Schusswaffe – und mehrere Sprengsätze“ dabei, als er „mit einem Mietfahrzeug zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle“ fuhr. Der Generalbundesanwalt weiter: „Der Beschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und möglichst viele Personen jüdischen Glaubens töten. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich in der Synagoge anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur 51 Gläubige auf.“ Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angreifern neben zweifachem Mord auch versuchten Mord in mehreren Fällen sowie weitere Straftaten vor.

CDU-Politiker Schuster sagte dem RND, es sei zu früh, die Ereignisse abschließend zu bewerten. Damit sei es auch „zu früh“, von Stephan Balliet „als einem Einzeltäter zu sprechen“. Die Sondersitzung, die weiteren Aufschluss über die Zusammenhänge geben soll, war von den Grünen beantragt worden.

Erst im April hatte sich das Parlamentarische Kontrollgremium mit dem Thema „Rechtsextremismus“ befasst und dabei auch einen Lagebericht „zu Erkenntnissen über mögliche rechte Netzwerke“ aktiver und ehemaliger Bundeswehrsoldaten beauftragt (wir berichteten).


Randnotiz                                  

Die öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes findet laut Bundestagsankündigung am 29. Oktober 2019 statt. Die Sitzung soll um 10 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin beginnen und voraussichtlich drei Stunden dauern.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen.
Interessierte Besucher können sich bis zum 21. Oktober im Sekretariat des Parlamentarischen Kontrollgremiums unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und Geburtsorts anmelden (E-Mail: vorzimmer.pk1@bundestag.de; Fax: 030/227-30012). Zum Einlass muss ein gültiger amtlicher Ausweis mitgebracht werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.


Die Aufnahme zeigt die drei Behördenleiter im vergangenen Jahr vor der öffentlichen Anhörung am 16. November 2018. Sie werden von Armin Schuster (rechts) begrüßt, dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Von links: Bruno Kahl (Präsident des Bundesnachrichtendienstes), Thomas Haldenwang (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) und Christof Gramm (Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst).
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)

Kleines Beitragsbild: Öffentliche Anhörung 2018 – (von rechts) Christof Gramm, Thomas Haldenwang und Bruno Kahl.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)


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