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Nachrichten


Berlin. Die Bundeswehr hat im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 insgesamt 63 Bewerber wegen Sicherheitsbedenken abgewiesen. Die Sicherheitsrisiken, die einer umfassenden Waffenausbildung entgegenstanden, waren vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) bei Sicherheitsüberprüfungen erkannt worden. Zu den abgelehnten Kandidaten gehörten unter anderem 18 Rechtsextremisten, drei sogenannte „Reichsbürger“, zwei Linksextremisten, zwölf Islamisten sowie zwölf Personen aus dem Spektrum „Organisierte Kriminalität/Straftaten/Gewaltbereitschaft“. Die Zahlen nannte die Bundesregierung am 19. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Detailfragen zum Themenkomplex „Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung“ hatten André Hahn, Ulla Jelpke und Tobias Pflüger formuliert.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen es im Rahmen des Geheim- und Sabotageschutzes des Bundes in den vergangenen drei Jahren gegeben hat. Am 16. Januar lieferte die Regierung in einem 17-seitigen Papier Informationen zu den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Zeitraum Januar bis einschließlich November). Im militärischen Bereich wurden demnach von Januar bis November vergangenen Jahres 43.687 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen. Dabei waren auch 13.549 Ehepartner, Lebensgefährten oder Mitbewohner in die Befragung mit einbezogen worden.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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Berlin/Speyer. Die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung kommen auf den Prüfstand. Das renommierte Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (DFÖV) in Speyer soll sie unter Leitung des Rechtswissenschaftlers Professor Jan Ziekow einem formellen Bewertungsverfahren unterziehen. Einem entsprechenden Vorschlag des Bundesinnenministeriums stimmte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Mai geschlossen zu.

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