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Strausberg/Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 17. Juli über die Klage eines Zivilbediensteten, der als Hausmeister bei der Bundeswehr arbeitet. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bundeswehr gewehrt. Der Arbeitgeber hatte ihm „Verbindungen zur rechtsextremen Szene“ vorgeworfen. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch „in Ansehung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist“.

Die Entlassung des Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zum rechten Rand ist dem Urteil zufolge „grundsätzlich gerechtfertigt“. Das Bundesministerium der Verteidigung begründete den Rauswurf des heute 62-jährigen Mitarbeiters mit dessen Mitgliedschaft in einer Neonazi-Kameradschaft und fehlender Verfassungstreue.

Das Arbeitsgericht Berlin stellte fest, dass sich der zuletzt an einem Bundeswehrstandort im brandenburgischen Strausberg beschäftigte Hausmeister an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert habe.

Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich

Das Ministerium hatte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019 ausgesprochen. Die erste fristlose Kündigung war unwirksam, gegen die zweite von Anfang dieses Jahres hatte der Mann geklagt.

Bei der Verhandlung am 17. Juli im Saal 509 des Dienstgebäudes am Magdeburger Platz 1 in Berlin bestätigte das Arbeitsgericht die Entscheidung des Verteidigungsministeriums. Allerdings wurde wegen der langen Beschäftigungszeit und des Lebensalters des Mannes eine „soziale Auslauffrist“ festgelegt. Das Arbeitsverhältnis des Hausmeisters endet jetzt Ende September dieses Jahres.

Der Kläger war nicht zur Verhandlung erschienen und hatte sich von seiner Anwältin vertreten lassen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Experten kritisieren Versäumnisse beim Umgang mit Rechtsextremisten

Das Thema „Rechtsextreme bei der Bundeswehr“ ist und bleibt ein Dauerbrenner. Drei Tage vor dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes, am 14. Juli, hatte die WELT AM SONNTAG von „erheblichen Versäumnissen beim Umgang mit Rechtsextremisten“ in der Truppe berichtet und sich dabei auf eine Quelle aus den Reihe des geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages berufen.

Das Gremium befasst sich seit Monaten bereits mit „Erkenntnissen und Maßnahmen“ der Geheimdienste zu „möglichen rechtsextremistischen Netzwerken mit Bezügen zur Bundeswehr“. Die Bundesregierung hat rund einhundert Aktenordner mit entsprechendem Material bereitgestellt. Ein Abschlussbericht soll in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden.

Die WELT AM SONNTAG will erfahren haben, dass der Bundeswehr „erhebliche systemische Mängel“ vorgeworfen werden. So seien Entlassungen, die aufgrund einer rechten Gesinnung vorgenommen wurden, zum Teil nicht an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weitergemeldet worden. In anderen Fällen seien Personen zwar mit Kenntnis des MAD entlassen worden, dieser habe dann aber nicht den Verfassungsschutz informiert, der für den zivilen Bereich verantwortlich ist.


Unser Symbolfoto „Hausmeister“ ist ein Bildausschnitt und stammt aus einer gewerblichen Serviceanzeige.
(Bild: nr)


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