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Nachrichten


Zweibrücken/Berlin. Die Bundeswehr ist (wieder einmal) durch das skandalöse Verhalten einer kleinen Minderheit in die Negativschlagzeilen geraten. Was ist geschehen? Mehrere weibliche Militärangehörige des unter anderem im rheinland-pfälzischen Zweibrücken stationierten Fallschirmjägerregiments 26 der Luftlandebrigade 1 des Heeres hatten sich im Juni 2025 beim Amt des Wehrbeauftragten des Bundestages gemeldet und schwere Missstände angeprangert. Sie hatten dabei – so beschreibt es beispielsweise die Wochenzeitung taz – „Nazitümelei, Antisemitismus, Gewaltrituale, Drogenmissbrauch und sexuelle Übergriffe“ beklagt. Ermittelt wurde daraufhin gegen 55 Soldaten des teilweise in der Niederauerbach-Kaserne stationierten Elite-Regiments. Umfangreiche Untersuchungen wurden unmittelbar danach durch das Kommando Heer und die nachgeordnete Division Schnelle Kräfte eingeleitet.

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Berlin. Mit dem Thema „Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2022“ befasste sich in einer Kleinen Anfrage vom 3. November 2023 die (inzwischen aufgelöste) Bundestagsfraktion der Linken. In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es unter anderem: „Der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich auf hohem Niveau fort.“ Die Abgeordneten verwiesen dabei auch auf den Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten Eva Högl und die dort aufgeführten Verdachtsfälle mit extremistischem Hintergrund, die zum Großteil aus der Truppe heraus gemeldet worden waren.

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Berlin. Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch (19. April) einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung vorgelegt, der unter anderem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglichen soll. Ziel ist – so die Begründung – durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung zu stärken. Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius hat sich zu dem Thema geäußert …

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Bielefeld/Wiesbaden. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland stufen aktuell – Stand Februar 2023 – insgesamt 608 Personen als sogenannte „Gefährder“ ein. Darüber berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische unter Berufung auf das Wiesbadener Bundeskriminalamt (BKA) in ihrer heutigen Ausgabe (23. Februar).

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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