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Nachrichten


Leipzig. Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag dieser Woche (2. Dezember) entschieden. Das Verhalten des Mannes sei typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, so die Urteilsbegründung.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages unter Vorsitz des Unionspolitikers Roderich Kiesewetter hat am gestrigen Mittwoch (27. Oktober) zum fünften Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Den Fragen der Parlamentarier stellten sich im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin Thomas Haldenwang (seit 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV), Bruno Kahl (seit 2016 Präsident des Bundesnachrichtendienstes/BND) und Martina Rosenberg (seit 2020 Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst/BAMAD). Im Mittelpunkt standen die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland, die Ereignisse in Afghanistan sowie die momentane und künftige Aufstellung der Nachrichtendienste.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Nachrichtendienste des Bundes durch. Die Fragen des Gremiums werden von den jeweiligen Leitern der drei deutschen Dienste beantwortet. In diesem Jahr dürfte auch die erdrutschartige Entwicklung in Afghanistan, der desaströse Abzug des Westens vom Hindukusch und die dramatische Evakuierung aus Kabul eine zentrale Rolle spielen.

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Berlin/Kabul (Afghanistan). Nach dem Fall der afghanischen Hauptstadt Kabul und der Machtübernahme durch die radikal-islamischen Taliban war und ist der Schock im Westen groß. Geheimdiensten wird nun vorgeworfen, die Entwicklung am Hindukusch falsch eingeschätzt oder mit unzureichendem Nachdruck kommuniziert zu haben. So ist der Bundesnachrichtendienst (BND), das außen- und sicherheitspolitische Frühwarnsystem der Bundesregierung, massiv in die Kritik geraten.

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Berlin/Brüssel. „Wer und was bedroht die Sicherheit der Europäer?“, fragte im November vergangenen Jahres die langjährige Handelsblatt-Redakteurin Donata Riedel. Die Meinungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union darüber würden weit auseinandergehen, so die Journalistin. Sie erklärte: „Für die Osteuropäer ist es Russland, für Frankreich sind es islamistische Extremisten rund ums Mittelmeer, für die Skandinavier könnten Feinde über die Arktis kommen, und Deutschland fürchtet Migration, Cyberangriffe – und alle anderen genannten Bedrohungen ebenfalls.“ Seit dem 20. November 2020 gibt es in der EU endlich eine einheitliche Bedrohungsanalyse. An diesem Freitag berieten die Verteidigungsminister der Europäischen Union in einer Videokonferenz unter Vorsitz ihrer Kollegin Annegret Kramp-Karrenbauer über die Analyseinhalte. Mit der „Geheimdienstlichen EU-Bedrohungsanalyse“ befasst sich auch eine Antwort der Bundesregierung vom 15. April dieses Jahres auf eine Kleine Anfrage der Linken.

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