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Nachrichten


Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Über Aktivitäten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in „digitalen Medien und sozialen Plattformen“ erkundigte sich die AfD-Bundestagsfraktion vor Kurzem bei der Bundesregierung. Die Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten bezogen sich bei ihrer Kleinen Anfrage dabei auf Hinweise des SPIEGEL-Journalisten Ronen Steinke, der über die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste im Internet und in den sozialen Medien zur Informationsbeschaffung berichtet hatte. Die Fragesteller wollten wissen, inwieweit sich inzwischen auch der MAD auf „digitales Ausspähen“ spezialisiert habe.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ist am gestrigen Donnerstag (24. März) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Die Sitzung wurde geleitet von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Zu seinem Vorsitzenden bestimmte das Gremium den schleswig-holsteinischen Abgeordneten Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Stellvertretender Vorsitzender ist Roderich Kiesewetter (CDU), der das PKGr zuvor geleitet hatte. Von Notz war zuvor Kiesewetters Stellvertreter gewesen.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Nachrichtendienste des Bundes durch. Die Fragen des Gremiums werden von den jeweiligen Leitern der drei deutschen Dienste beantwortet. In diesem Jahr dürfte auch die erdrutschartige Entwicklung in Afghanistan, der desaströse Abzug des Westens vom Hindukusch und die dramatische Evakuierung aus Kabul eine zentrale Rolle spielen.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung (25. November) den baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Roderich Kiesewetter zu seinem neuen Vorsitzenden bestimmt. Kiesewetter war auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 5. November gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes zum neuen Mitglied des neunköpfigen Gremiums gewählt worden. Zuvor hatte der bisherige Vorsitzende Armin Schuster (CDU) sein Amt aus beruflichen Gründen niedergelegt.

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