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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

Den Angaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste BfV, BND und MAD im Jahr 2020 insgesamt 120 Maßnahmen durchgeführt. Darunter waren zum einen 86 Auskunftsverlangen (2019: 82), von denen 284 Personen betroffen waren (155 Hauptbetroffene, 129 Nebenbetroffene). Zum anderen waren 2020 auch 34 IMSI-Catcher-Einsätze mit 37 betroffenen Personen (alles Hauptbetroffene) durchgeführt worden.

Im Fokus unter anderem der Islamismus und der Rechtsextremismus

Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen, so der Bericht des Gremiums. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche „Islamismus“ und „Rechtsextremismus“ gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich die Anzahl der Maßnahmen – wie bereits erwähnt – von 104 auf 120 erhöht. Laut Unterrichtung sollen im Berichtsjahr 2020 insgesamt 321 Personen von den geheimdienstlichen Maßnahmen betroffen gewesen sein, im Jahr zuvor (2019) sollen es „nur“ 279 gewesen sein.

Mehrzahl der IMSI-Catcher-Einsätze durch Bundesamt für Verfassungsschutz

BfV, BND und MAD dürfen unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer (durch IMSI-Catcher) einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Und sie darf sich nur gegen den sogenannten „Hauptbetroffenen“ beziehungsweise „Nebenbetroffenen“ richten.

In den aktuellen Informationen des Parlamentarischen Kontrollgremiums heißt es unter anderem: „Ohne den Einsatz eines IMSI-Catchers wäre eine effektive Überwachung der Telekommunikation eines Verdächtigen häufig nicht möglich, da hierzu die Rufnummer oder eine andere Kennung des von ihm benutzten Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes bekannt sein muss. Benutzt der Verdächtige etwa ein gestohlenes Mobiltelefon, so kann durch Observation zwar festgestellt werden, dass er telefoniert, aber nicht unter welcher Nummer.“

Ein IMSI-Catcher erfasst die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines eingeschalteten Handys in seinem Einzugsbereich. Die IMSI ist eine weltweit einmalige Kennung, die den Vertragspartner eines Netzbetreibers eindeutig identifiziert. Sie ist auf der SIM-Karte (SIM = Subscriber Identity Module) gespeichert, die ein Mobilfunkteilnehmer bei Abschluss eines Vertrages erhält. Mit Hilfe der IMSI können die Identität des Vertragspartners und dessen Mobilfunktelefonnummer bestimmt werden.

Zur Ermittlung der IMSI simuliert ein IMSI-Catcher die Basisstation einer regulären Funkzelle eines Mobilfunknetzes. Eingeschaltete Mobiltelefone im Einzugsbereich dieser vermeintlichen Basisstation mit einer SIM des simulierten Netzbetreibers versuchen, sich nun automatisch beim IMSI-Catcher einzubuchen. Durch eine spezielle IMSI-Request der falschen Basisstation wird das Mobiltelefon zur Herausgabe der Kennung veranlasst. Nunmehr kann durch eine Bestandsdatenabfrage beim jeweiligen Betreiber der Inhaber und die Nummer des genutzten Mobiltelefons festgestellt werden.

Wie das Parlamentarische Kontrollgremium weiter mitteilt, waren im Berichtszeitraum 2020 alles in allem 24 Einsätze des IMSI-Catchers vom BfV veranlasst worden. Der überwiegende Teil der Einsätze habe den islamistischen Bereich betroffen. In zwei Fällen sei der IMSI-Catcher auf Antrag des BND sowie in acht Fällen auf Antrag des MAD zum Einsatz gekommen.


Unser Bild zeigt einen IMSI-Catcher der Hamburger Sicherheitsfirma PKI Electronic Intelligence. In seinem begleitenden Produkttext wirbt das Unternehmen: „Der IMSI-Catcher [mit der Typenbezeichnung PKI 1625 Advanced] gibt vor, eine legitime Basisstation eines Mobilfunknetzes zu sein […]. Das Gerät bietet Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten die Möglichkeit, überall verdeckte Überwachungen durchzuführen.“
(Bild: PKI Electronic Intelligence GmbH Germany)

Kleines Beitragsbild: Symbolgrafik zum Thema „International Mobile Subscriber Identity/IMSI“.
(Bild: Sunartek Labs)


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