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Nachrichten


Berlin. Über Aktivitäten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in „digitalen Medien und sozialen Plattformen“ erkundigte sich die AfD-Bundestagsfraktion vor Kurzem bei der Bundesregierung. Die Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten bezogen sich bei ihrer Kleinen Anfrage dabei auf Hinweise des SPIEGEL-Journalisten Ronen Steinke, der über die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste im Internet und in den sozialen Medien zur Informationsbeschaffung berichtet hatte. Die Fragesteller wollten wissen, inwieweit sich inzwischen auch der MAD auf „digitales Ausspähen“ spezialisiert habe.

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Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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