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Nachrichten


Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof in Bonn hat in einem Zwischenbericht für das Parlament heftige Kritik am „Entwurf des Wirtschaftsplans des ,Sondervermögens Bundeswehr‘ für das Jahr 2023“ geübt. Mit seinem Zwischenbericht weist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle des Bundes auf Mängel des Entwurfs des Wirtschaftsplanes und auf finanzielle Risiken hin. Im Entwurf seien beispielsweise die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für zahlreiche Vorhaben – etwa die Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35 oder des Schweren Transporthubschraubers – nicht in einzelnen Titeln veranschlagt, sondern bei Sammeltiteln zusammengefasst, so der Bundesrechnungshof. Die Struktur des Wirtschaftsplan-Entwurfs entspreche somit nicht der gesetzlichen Vorgabe.

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Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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