Berlin. Das Bundeskabinett hat am 1. Juli den Entwurf für den Haushalt 2023 beschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner wird das Zahlenwerk in gut vier Wochen, am 6. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2022 bis 2026 ins Parlament einbringen. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken – Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens „Bundeswehr“ sind darin nicht enthalten.
Nach der viertägigen ersten Beratung des Bundeshaushalts 2023 soll dieser schließlich am 9. September zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden. Die Fachausschüsse können gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll dann an 25. November vom Bundestag verabschiedet werden (letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 10. November vorgenommen werden).
Der Kabinettsentwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro (oder 10,2 Prozent) weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen worden ist, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen
Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro).
Am 7. September wird der Bundestag in erster Lesung eineinhalb Stunden lang über den Etatentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung debattieren. Der Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2023 umfasst Ausgaben von 50,1 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro im Jahr 2022. Im Verteidigungsetat nicht enthalten ist – wie eingangs bereits erwähnt – das neue Sondervermögen „Bundeswehr“ mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und Ähnliches belaufen sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 18,67 Milliarden Euro (2022: 20,42 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 20,63 Milliarden Euro (2022: 19,88 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,61 Milliarden Euro (2022: 8,39 Milliarden Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse auf 2,35 Milliarden Euro (2022: 2,1 Milliarden Euro) und die Investitionen auf 433,68 Millionen Euro (2022: 357,77 Millionen Euro).
Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit acht Milliarden Euro zu Buche (2022: 9,81 Milliarden Euro). Für das Waffensystem Eurofighter sind 1,45 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,23 Milliarden Euro). Für eine Milliarde Euro soll Munition beschafft werden (2022: 763 Millionen Euro).
Für Schiffe und sonstiges Marinegerät sind 653,58 Millionen Euro eingeplant (2022: 571,31 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 684,53 Millionen Euro (2022: 500 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 600,09 Millionen Euro (2022: 792,92 Millionen Euro).
Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,88 Milliarden Euro vor (2022: 4,62 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2022: 2,69 Milliarden Euro).
Für die Unterbringung der Soldaten sind Ausgaben von 6,26 Milliarden Euro eingeplant (2022: 5,99 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2022: 2,73 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,84 Milliarden Euro zu Buche (2022: 2,65 Milliarden Euro). Aus der NATO-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtungen belaufen sich auf 1,29 Milliarden Euro (2022: 1,44 Milliarden Euro).
Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung“ umfasst Ausgaben von insgesamt 16,73 Milliarden Euro (2021: 15,94 Milliarden Euro).
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Die Aufnahme zeigt den Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen, das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin. Rohwedder war der erste Präsident der Treuhandanstalt. Er wurde am 1. April 1991 in seinem Haus in Düsseldorf von einem Heckenschützen ermordet (zur Tat bekannte sich später die linksterroristische „Rote Armee Fraktion“; Täter und Motiv sind bis heute unbekannt). Das Gebäude erhielt seinen Namen am 1. April 1992. Im Jahr 1999 verlegte das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des allgemeinen Regierungsumzugs komplett von Bonn nach Berlin.
(Foto: Ilja C. Hendel/Bundesministerium der Finanzen)
Kleines Beitragsbild: Schriftzug des Ministeriums im Eingangsbereich des Berliner Gebäudekomplexes.
(Foto: Ilja C. Hendel/Bundesministerium der Finanzen)