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Berlin. Ohne Aussprache haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am gestrigen Freitag (2. Februar) in zweiter Beratung den Entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses angenommen. Die Vorlagen wurden mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD beschlossen. Danach sind für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro eingeplant.

Der Regierungsentwurf hatte Ausgaben in Höhe von 445,69 Milliarden Euro vorgesehen. Die Soll-Ausgaben des Bundeshaushalts für 2023 beliefen sich auf 461,21 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung für 2024 betrug im Entwurf 16,56 Milliarden Euro, der Haushaltsausschuss erhöhte sie auf 39,03 Milliarden Euro, was der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme entspricht (2023: 27,41 Milliarden Euro).

Die Steuereinnahmen sollen sich auf 377,61 Milliarden Euro belaufen (Regierungsentwurf: 375,34 Milliarden Euro). 2023 waren es 356,32 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen sind mit 60,17 Milliarden Euro ausgewiesen (Regierungsentwurf: 53,79 Milliarden Euro). 2023 wurden die sonstigen Einnahmen mit 104,89 Milliarden Euro beziffert.

Die Investitionen betragen nun 70,52 Milliarden Euro gegenüber 54,23 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 61,12 Milliarden Euro im Jahr 2023.

Plus von 1,83 Milliarden Euro im Verteidigungsetat

Im Etat des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 1,83 Milliarden Euro.

Etliche Ausgaben, unter anderem für die militärische Beschaffung, sollen aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ geleistet werden. Die Einnahmen sollen mit rund 383 Millionen Euro um 152 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf. Das hatte bereits der Haushaltsausschuss in der fortgesetzten Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beschlossen.

Im parlamentarischen Verfahren erhöhte sich der Ausgabenansatz für 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf um insgesamt rund 152 Millionen Euro.

Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht

Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen und der Anpassung an wichtige Beschaffungsprojekte sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht worden – etwa für die Beschaffung des Nachfolgers für den Transportpanzer Fuchs. Diese Verpflichtungsermächtigungen sind teilweise als Anschlussfinanzierung ab dem Jahr 2028 für Projekte aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ gedacht. Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat liegen nunmehr bei 49,04 Milliarden Euro. Das sind 7,22 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Eine wesentliche Änderung im Sondervermögen „Bundeswehr“ bezieht sich auf die Ersatzbeschaffung für militärisches Material, das an die Ukraine abgegeben wurde. Dafür sind 2024 im Sondervermögen 520 Millionen Euro etatisiert.

Finanzplan des Bundes für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027

Zum Schluss noch zum Finanzplan des Bundes. Laut den Planungen für die Jahre 2023 bis 2027 sind 2024 Ausgaben in Höhe von 476,3 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für das aktuelle Jahr plant mit Ausgaben von 445,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2025 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 451,8 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 16,0 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 460,3 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 15,4 Milliarden Euro) und 2027 bei 467,2 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 15,0 Milliarden Euro) liegen.

Die Steuereinnahmen sollen von 394,6 Milliarden Euro (Jahr 2025) auf 421,3 Milliarden Euro (Jahr 2027) steigen. Bei den Investitionen ist ein Anstieg von 54,2 Milliarden Euro (Jahr 2024) auf 60,2 Milliarden Euro (Jahr 2025) und anschließend eine Absenkung auf 59,1 Milliarden Euro (Jahr 2026) sowie auf 57,2 Milliarden Euro (Jahr 2027) geplant.


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