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Nachrichten


Berlin. Bundeswehr in Afrika: Zwei Unterausschüsse des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages wollen sich am nächsten Montag (13. Januar) in Berlin im Paul-Löbe-Haus mit der „Wirksamkeit von Missionen der Vereinten Nationen (VN)“ befassen und dafür die Einsätze MINUSMA in Mali und UNAMID im Sudan näher betrachten. Die Bundeswehr ist mit Personal bei beiden Afrika-Missionen vertreten. Die Sitzung unter Leitung von Ottmar von Holtz (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulrich Lechte (FDP) beginnt um 16 Uhr im Saal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses und ist für die Öffentlichkeit zugänglich.

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Rostock. Am vergangenen Freitag (3. Januar) hat die seemännische Basisausbildung der neuen Offiziersanwärter unserer Marine auf dem Segelschulschiff „Alexander von Humboldt II“ begonnen. Der Segler wird normalerweise von der Deutschen Stiftung Sail Training, die der Sail Training Association Germany angehört, als Jugend- und Ausbildungsschiff eingesetzt. Sie löste 2011 das Vorgängerschiff gleichen Namens ab. Der Einsatz der „Alexander von Humboldt II“ von der Marine zu Ausbildungszwecken ist eine Zwischenlösung, bis der Flotte das eigene Schulschiff „Gorch Fock“ wieder zur Verfügung steht. Die „Gorch Fock“ wird momentan in Bremen saniert. Doch dort scheint es erneut Probleme zu geben …

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Bonn/Berlin. Im Mai endet die Amtszeit von Hans-Peter Bartels als Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages. Der Verteidigungsexperte der SPD war am 18. Dezember 2014 zum Wehrbeauftragten gewählt, am 20. Mai 2015 ernannt und am 21. Mai 2015 vereidigt worden. Bartels würde sich gerne noch einmal fünf Jahre für die Belange der Soldaten einsetzen. Dies sagte er jetzt in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG. Die Wiederwahl eines Amtsinhabers ist möglich, liegt aber lange zurück. Dies gelang bisher lediglich Karl Wilhelm Berkhan. Berkhan, ebenfalls Sozialdemokrat, fungierte insgesamt zehn Jahre als „Anwalt der Soldaten“ – vom 19. März 1975 bis zum 19. März 1985. Zum zweiten Mal gewählt worden war er am 17. Januar 1980.

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Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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Berlin/München/Seeon-Seebruck. Das Wehrressort soll jährlich drei Milliarden Euro mehr bekommen. Diese Erhöhung des Verteidigungsetats fordert die Landesgruppe der CSU im Bundestag, die sich in der kommenden Woche zu ihrer traditionellen Winterklausur im oberbayerischen Kloster Seeon treffen wird. Dort soll auch über das Beschlusspapier der CSU-Parlamentarier beraten und abgestimmt werden.

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