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Nachrichten


Berlin. Zum Stand der Ausstattung der Bundeswehr mit dem System „Zellulare Netze verlegefähig“ (kurz ZNV) erkundigte sich am 27. August dieses Jahres die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Bundesregierung. Bei ZNV handelt es sich um ein zellular betriebenes Funksystem, welches das sogenannte Tetrapol-System der Truppe ablösen soll. ZNV soll dabei – vergleichbar mit einem zivilen Mobilfunksystem – die Möglichkeiten aus dem Bündelfunkstandard TETRA (Terrestrial Trunked Radio) mit denen des Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) vereinen. Auch eine Anbindung an Satelliten-Kommunikationssysteme soll dann möglich sein. Die Union ist der Auffassung, dass der Prozess der Überführung des derzeitigen veralteten Bundeswehr-Truppenfunks in das digitale Zeitalter zu lange dauert und es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der dafür nötigen Systeme kommt. In ihrer Antwort vom 16. Oktober verneint die Bundesregierung dies. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass viele der von der Fraktion in diesem Zusammenhang erbetenen Informationen der Geheimhaltung unterliegen und deshalb nicht offen beantwortet werden können.

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Berlin/Taufkirchen/Hamburg. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 23. Juni 2021 die finanziellen Mittel für die Beschaffung von drei PEGASUS-Signalaufklärungssystemen bewilligt. PEGASUS steht für „Persistent German Airborne Surveillance System“. Die Bundeswehr soll diese drei Systeme zwischen 2026 bis 2028 erhalten. PEGASUS besteht jeweils aus einer Trägerplattform (einem Flugzeug des Typs „Bombardier Global 6000“), einem Missionssystem zur Signalerfassung und einem Bodensegment mit Auswerteanlage, Referenzsystem und Ausbildungsanlage. Mit dem PEGASUS-Projekt soll die Fähigkeitslücke der Bundeswehr im Bereich „Signalerfassende Luftgestützte Weiträumige Überwachung und Aufklärung“ (SLWÜA) geschlossen werden.

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Berlin. Ein Beitrag im Magazin WirtschaftsWoche (WiWo) am 22. April hat für derartige Unruhe gesorgt, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion am 6. Juni zu einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung genötigt sah. Die WiWo hatte Berliner Rüstungskreise zitiert und berichtet, dass der Bundeswehr „massive Einsparungen bei der Beschaffung des Schützenpanzers Puma“ drohten. Es gäbe demnach, so das Magazin, im Bundesministerium der Verteidigung „weit gediehene Pläne, die geplanten Investitionen auf unbestimmte Zeit zu verschieben oder auch ganz zu stornieren“. Hierunter würde auch die „bereits auf das Jahr 2022 verschobene zweite Bestellung über 220 Exemplare“ des Waffensystems fallen. Weiter hatte die WiWo berichtet, dass außerdem „die angelaufene technische Nachrüstung der bereits gelieferten 350 Puma-Fahrzeuge auf den Standard VJTF bis auf weiteres gestoppt“ werden solle (Anm.: Very High Readiness Joint Task Force Speerspitze/Schnelle Eingreiftruppe der NATO).

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Berlin. Der Verlust von Handfeuerwaffen und Munition bei der Bundeswehr ist immer wieder Gegenstand von Medienberichten. Müssen wir uns sorgen? Am Mittwoch (15. April) berichtete das ZDF in seinem Dokumentations- und Reportageformat ZDFzoom über Planungen rechtsextremer Sicherheitskräfte für einen Umsturz in Deutschland. Autor Dirk Laabs zeigte in seinem Beitrag „Angriff von innen“, dass die Planungen weiter gediehen waren als bisher bekannt. So seien für den „Tag X“ unter anderem „illegal Munition beiseite geschafft, Waffen gehortet und ganz konkrete Pläne geschmiedet“ worden.

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Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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