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Nachrichten


Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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Berlin. Die Gesamtzahl der Todesopfer der Kriege und Kriegshandlungen im Irak, in Afghanistan und in Pakistan wird von der Öffentlichkeit erheblich unterschätzt. Sie liegt bei weit über einer Million Toten. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die am 19. März zeitgleich in Berlin, Washington und Ottawa veröffentlicht wurde. Die deutsche, die amerikanische und die kanadische Sektion der Vereinigung „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“ (International Physicians for the Prevention of Nuclear War, IPPNW) präsentierten die erschreckenden Ergebnisse an diesem Donnerstag – zwölf Jahre nach Beginn des Irakkrieges – in den Hauptstädten ihres Landes.

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