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Nachrichten


Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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Berlin. Die Beteiligung von öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, zumal dies auch der zivilen Forschung zusätzliche Impulse geben könne. Diese Position vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 28. November vergangenen Jahres. Die Anfrage bezieht sich auf Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Süddeutschen Zeitung. Beide Medien hatten am 25. November berichtet, dass das US-Verteidigungsministerium sowie dessen nachgeordnete Bereiche und angegliederte Forschungsbehörden seit Jahren bereits militärische Forschungsprojekte an öffentlichen deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Auftrag geben beziehungsweise im Rahmen von Kooperationen finanzieren. Mindestens 22 Universitäten und Forschungsinstitute in Deutschland sollen so seit dem Jahr 2000 gut zehn Millionen US-Dollar aus dem Haushalt des Pentagons erhalten haben.

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