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Nachrichten


Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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Berlin/Köln. Es war ein Fall unter vielen anderen: Am 6. Juni 2012 drangen unbekannte Täter auf ein Gelände des Bundeswehr­Dienstleistungszentrums in Hannover vor und setzten dort 13 neuwertige Militärfahrzeuge in Brand. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 600.000 Euro. In einer Taterklärung verurteilten die anonymen Verfasser die Auslandseinsätze der Bundeswehr, deutsche Rüstungsexporte und die zivil-militärische Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und Unternehmen der Privatwirtschaft. Der Anschlag war das Werk radikaler Antimilitaristen. In Deutschland nehmen die Sabotageakte gegen die Bundeswehr zu, Übergriffe auf Soldaten häufen sich. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sagte im August dieses Jahres der Welt am Sonntag, er betrachte die Entwicklung „mit großer Sorge“. Das Thema „Antimilitarismus“ spiele im gewaltbereiten Linksextremismus eine große Rolle.

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Berlin. Psychisch kranke Soldaten sollen zukünftig schneller einen „zivilen“ psychotherapeutischen Behandlungsplatz bekommen. Dazu unterzeichneten das Verteidigungsministerium und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 9. September eine entsprechende Vereinbarung. Diese trat am 16. September in Kraft.

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Neubiberg/Berlin. Die Fakultät für Humanwissenschaften der Universität der Bundeswehr München führt zum 1. Oktober 2013 den neuen Bachelorstudiengang „Psychologie“ und (darauf aufbauend) am 1. Januar 2016 den Masterstudiengang „Klinische Psychologie“ ein. 22 Frauen und Männer werden nun mit dem Bachelorstudiengang in Neubiberg beginnen. Das neue Studienangebot soll auch mithelfen, in naher Zukunft den personellen Bedarf der Streitkräfte an Experten für die Erforschung und die Behandlung des posttraumatischen Belastungssyndroms (PTBS) zu decken.

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Berlin. Frauen und Männer, die ab dem 1. Januar 2014 einen Freiwilligen Wehrdienst leisten werden oder wollen, müssen sich auf die Besteuerung wehrsoldrechtlicher Leistungen einstellen. Diese steuerliche Mehrbelastung soll sich aber – je nach individuellem Fall – auf höchstens 30 Euro monatlich belaufen.

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